„Vorsicht, da ist ein Mensch“: Pkw fuhr ungebremst in Radfahrer (79)
Tödlicher Unfall zwischen Waltrop und Lünen
Nach dem Unfalltod eines Radfahrers in Waltrop plagen den involvierten Autofahrer aus Lünen scheinbar bis heute Schuldgefühle. „Ich würde mich so gerne entschuldigen“, hieß es vor Gericht.

Ein E-Bike-Fahrer verunglückte im Februar 2021 bei einem Unfall auf der Oberlipper Straße in Waltrop. Ein Autofahrer aus Lünen stand deswegen jetzt in Recklinghausen vor Gericht. © Kaczmarek
Vor mehr als einem Jahr kollidierte auf der Oberlipper Straße in Waltrop ein VW Passat mit einem E-Bike. Der 79-jährige Radfahrer erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen. Jetzt musste sich der beteiligte Autofahrer, ein Fahrzeugbauer (33) aus Lünen-Brambauer, wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht in Recklinghausen verantworten. Zu einer förmlichen Verurteilung kam es am Ende nicht – ganz ohne Sanktion verließ der Unfallfahrer das Gericht dann aber auch nicht.
Es war der 23. Februar 2021 gegen 15.20 Uhr, als es zu dem folgenschweren Unfall gekommen war. Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte mit Tempo 92 auf der Oberlipper Straße unterwegs und fuhr in Höhe der Einmündung zur Straße „Im Knäppen“ ungebremst auf den E-Bike-Fahrer auf. Der 79-jährige Senior hatte infolge des harten Aufpralls auf die Fahrbahn keinerlei Überlebenschance.
Vor Gericht konnte sich der Unfallfahrer das Geschehen nicht erklären. „Ich weiß bis heute nicht, wie sowas passieren konnte“, sagte der Lüner. Er habe damals mit seiner Frau „ganz normal, also ohne Stress oder so nach Hause“ fahren wollen. „Wir haben uns normal unterhalten, was wir gleich kochen und wollten dann noch eine Runde mit den Rädern raus“, erinnerte sich der 33-Jährige. Dann sei praktisch aus dem Nichts für einen kurzen Moment frontal die Sonne ins Auto eingefallen und habe ihn dermaßen geblendet, dass er gar nichts mehr gesehen habe. Im nächsten Moment habe seine Frau dann plötzlich gerufen: „Vorsicht, da ist ein Mensch.“ Doch da sei es im Grunde schon zu spät gewesen.
Der Hauptvorwurf gegen den Autofahrer war ursprünglich seine Geschwindigkeit (Tempo 92), weil bei geringerer Geschwindigkeit der Unfall ziemlich sicher nicht passiert wäre. Im Prozess vor dem Schöffengericht kristallisierte sich dann aber heraus, dass an der fraglichen Stelle wohl mindestens Tempo 70 (womöglich sogar Tempo 100) erlaubt gewesen ist.
Woher kam der querende Radfahrer?
Außerdem ließ sich nicht aufklären, wo der E-Bike-Fahrer so plötzlich hergekommen war und warum der Senior die offenbar wenig frequentierte Straße ausgerechnet an der fraglichen Stelle und ausgerechnet in diesem einen Moment überquert hatte.
Mit Blick auf die veränderten Erkenntnisse erklärte sich schlussendlich auch die Bochumer Staatsanwaltschaft bereit, einer seitens des Gerichts vorgeschlagenen Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 1200 Euro an ein Kinderhospiz zuzustimmen. Der den Autofahrer treffenden Fahrlässigkeits-Vorwurf sei geringer als ursprünglich angenommen, hieß es, eine Einstellung sei daher vertretbar. Der bislang unbestrafte Lüner sagte zu, den Betrag kurzfristig zu überweisen.