Pia Blödow von der Verbraucherberatung warnt vor Anrufen einer dubiosen Schweizer Firma, die Pflegebedürftige abzocken will.

Pia Blödow von der Verbraucherberatung warnt vor Anrufen einer dubiosen Schweizer Firma, die Pflegebedürftige abzocken will. © Goldstein

Verbraucherberatung Lünen warnt: Senioren werden am Telefon abgezockt

rnAngebliche Pflegeberatung

Eine fiese Abzocke-Masche trifft derzeit in Lünen und Selm Ältere und Pflegebedürftige. Die Verbraucherberatung warnt davor und hilft, wenn Betroffene ungewollte Post aus der Schweiz bekommen.

Lünen, Selm

, 26.07.2022, 16:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Pia Blödow kennt viele fiese Tricks, mit denen Verbrauchern das Geld aus der Tasche gezogen werden soll. Im Laufe der Jahre ihrer Arbeit für die Verbraucherberatung Lünen hat die Lünerin schon einige Abzocke-Maschen kennengelernt. Derzeit beschäftigt sich die Verbraucherberaterin mit einer neuen Abzocke per Telefon, bei denen es die Anrufer vor allem auf Senioren und Pflegebedürftige abgesehen haben.

Zahlreiche Nachfragen aus der Region

„Wir haben schon zahlreiche Nachfragen von Verbraucherinnen und Verbrauchern aus der Region erhalten, die solche Anrufe bekommen haben. Deshalb ist es uns wichtig, davor zu warnen“, so Pia Blödow.

Eine Firma aus der Schweiz mit Namen „Pflegeservice Smart“ meldet sich telefonisch. Zunächst wurde die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf die neue Masche aufmerksam. Inzwischen rufen Mitarbeiter der Firma aus der Schweiz auch in Lünen und Selm an. Angeblich wollen sie Beratungs-Dienstleistungen zum Thema Pflege anbieten. „Erfolg haben sie oft bei älteren Menschen, die nicht von Verwandten oder Bekannten unterstützt werden“, so die Erfahrung von Pia Blödow. Pflegebedürftige ältere Menschen seien für Hilfe dankbar und lassen sich leider oft leicht in Gespräche verwickeln.

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Geworben wird mit dem Slogan, dass den Betroffenen über 6000 Euro an Pflegeleistungen entgehen und dass die Schweizer Firma ihnen helfen wolle, diese Leistungen zu erhalten. „Wenn die Angerufenen dann am Telefon sagen, dass sie das Ganze lieber schriftlich hätten, bekommen sie einen Vertrag zugeschickt und eine Rechnung über 129 Euro - für eine Leistung, die wahrscheinlich nie erbracht wird,“ so Pia Blödow.

Konto auf Malta

Die genannte Bankverbindung, auf die das Geld überwiesen werden soll, ist ein Konto auf Malta. „Das macht das Ganze dann noch fragwürdiger.“ Zumal an der Adresse in der Schweiz, die der Firmensitz ist, noch zwei weitere Firmen gemeldet sind, die auch für unerlaubte Telefonanrufe bekannt sind und die Nahrungsergänzungsmittel vertreiben.

Am Telefon versuchen leider immer mehr unseriöse Firmen, Verbraucher abzuzocken. Am besten - sofort auflegen.

Am Telefon versuchen leider immer mehr unseriöse Firmen, Verbraucher abzuzocken. Am besten - sofort auflegen. © picture alliance/dpa/dpa-tmn

Dass Verbraucher der fiesen Masche leider auf den Leim gehen, liegt vielleicht auch daran, dass immer noch nicht alle Betroffenen wissen, dass gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte in Deutschland Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung haben. Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es über 500 offizielle Beratungsstellen, die rund ums Thema Pflege und Ansprüche auf Pflegeleistungen informieren und wo es auch Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen gibt. Beispielsweise auch beim Kreis Unna. Der Pflegewegweiser NRW ist eine kostenlose Hotline, Tel. 0800 4040044, die bei der Suche nach der passenden Pflegeberatung vor Ort hilft.

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Pia Blödows Rat, wenn jemand von der Schweizer Firma anruft: „Am besten sofort auflegen.“ Die Verbraucherberatung in Lünen hat schon einige Anfragen von Verbrauchern erhalten, die angerufen wurden und nicht wissen, ob noch etwas Schriftliches hinterherkommt. Andere Ratsuchende haben bereits Post aus der Schweiz mit dem Absender „Ihr Informationsservice“ erhalten. Pia Blödow: „Mitgeschickt wird immer eine Kopie aus der 'Zeit' mit einem Bericht über eine Studie, nach der viele Pflegeleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Diese Studie wird von der Firma natürlich zweckentfremdet.“

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Wenn jemand einen solchen Brief erhält, sollte er oder sie auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen Widerruf erklären. Auch wenn man die 14 Tage-Frist verpasst hat, sollte man schauen, ob man noch widersprechen kann. Gerne, so Pia Blödow, auch mit Hilfe der Verbraucherberatung. Einen Musterbrief mit Formulierungshilfen gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale. Wer kein Internet hat, kann sich den Brief auch bei der Lüner Verbraucherzentrale ausdrucken lassen.

Ratsuchende sollten einen Termin in der Verbraucherberatung Lünen, Kirchstr. 12, Tel. (02306) 301 38 01, vereinbaren. Öffnungszeiten: montags 9 bis 13 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, mittwochs 9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr, donnerstags 9 bis 13 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr und freitags 9 bis 13 Uhr.