„Gift“ oder „Arshi“: Wann Standesbeamte von Namen abraten

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„Gift“ oder „Arshi“: Wann Standesbeamte von Namen abraten

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Gibt es Vornamen für Kinder aus dem Kreis Unna, die abgelehnt wurden? Was für ungewöhnliche Namenswünsche gab es? Die Standesämter in der Region antworten auf diese und mehr Fragen.

von Claudia Lohmann

Kreis Unna

, 04.01.2023, 08:55 Uhr / Lesedauer: 3 min

Kommt es vor, dass Vornamen, die sich Familien für ihren Nachwuchs überlegt haben, abgelehnt werden? Auf diese Frage können viele Städte nur bedingt eine Antwort geben, denn: Die Kinder werden dort angemeldet, wo das Kind geboren wurde. Das erklärt die Kamener Standesbeamtin Bärbel Amlang.

Da in Kamen kaum Kinder geboren werden – laut Amlang sind es nur rund zwei Hausgegburten pro Jahr – haben sie und ihr Team nur äußerst selten etwas mit der Namensvergabe zu tun. Gleiches gilt für viele weitere Städte und Kommunen im Kreis Unna, in denen es keine Geburtsstation oder kein Krankenhaus gibt.

Laut Amlang werden die meisten Kamener Kinder in Unna, Dortmund, Schwerte, Hamm, Lünen und Herdecke geboren. Das gilt sicherlich nicht nur für Kinder aus Kamen, sondern aus dem gesamten Kreis Unna – wie zum Beispiel Bergkamen, wo es kein Krankenhaus gibt.

Nach der Anmeldung wird nicht gespeichert, wo die Kinder wohnen

Viele Familien fahren zu Geburt in die Kreisstadt Unna. Diese hat jedoch keine Info darüber, wo genau die Mütter der Kinder herkommen, heißt es aus dem Rathaus. Das wird vom Standesamt nicht erfasst – gleiches gilt für die anderen Städte, in denen viele Kinder aus dem Kreis Unna geboren werden.

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„Statistische Daten werden nicht erfasst. Fest steht lediglich, dass mehr auswärtige Kinder nicht nur aus dem Kreis Unna, sondern auch aus Hagen oder Menden oder dem Märkischen Kreis als Kinder aus Schwerte angemeldet werden“, sagt Schwertes Stadtsprecher Ingo Rous.

Eine Mutter wollte ihr Kind „Gift“ nennen

Nach Auskunft aus dem Standesamt sei dort noch kein Name abgelehnt worden, so Rous auf Nachfrage. In anderen Städten gab es indes schon Namenswünsche, von denen die Standesbeamten abrieten. „Tatsächlich hatte das Standesamt Unna einen Fall, in dem die Mutter ihr Kind ,Gift‘ nennen wollte – nicht verwandt mit dem englischen ,Gift‘ für Geschenk, sondern tatsächlich mit der deutschen Bedeutung.

In diesem Fall nehmen die Standesbeamten eine Beratung vor, weisen auf mögliche Folgen für das Kind hin. In dem konkreten Fall hat es die Kindesmutter dann auch eingesehen und ihrem Kind einen anderen Namen gegeben“, heißt es aus dem Unnaer Rathaus. Die Standesbeamten achteten darauf, ob die Namensgebung mögliche Folgen für das Kind haben könnte. Alles was gefällt, sei erstmal möglich, doch es gebe Grenzen.

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„Wenn Eltern ihr Kind zum Beispiel ,Hitler‘ nennen möchten, dann würde das Standesamt das ablehnen. Bei Vornamen gilt: Es sollte sich anhand der Namensgebung schon das Geschlecht des Kindes ablesen lassen – was zugegeben bei den immer ausgefallener werdenden Vornamen manchmal schwierig werden könnte.“

Standesbeamte suchen ebenfalls das beratende Gespräch mit den Eltern, wenn die Schreibweise der Namen nicht der Norm entspricht, wie Lukas Huster aus Hamm erklärt. Als Beispiel für eine untypische Schreibweise nennt er „Mischel“ statt „Michelle“. Ebenfalls problematisch könnten laut Huster manche ausländische Namen sein – etwa, wenn sie im Deutschen einen anderen Kontext haben: „z. B. der arabische Name Arshi, der in Deutschland eine ziemliche Belastung für das Kind darstellen würde.“

Meist einigen sich Standesbeamten und Eltern bei der Namenswahl

In der Regel finden Standesbeamtin und Eltern laut Huster eine gemeinsame Lösung – oft seien Eltern für die Einschätzung bzw. Einordnung durch den Standesbeamten auch dankbar.

Babys können nicht selbst entscheiden, wie sie heißen wollen. Diese wichtige Entscheidung übernehmen die Eltern. Bei ungewöhnlichen Namenswünschen beraten Standesbeamte die Familien.

Babys können nicht selbst entscheiden, wie sie heißen wollen. Diese wichtige Entscheidung übernehmen die Eltern. Bei ungewöhnlichen Namenswünschen beraten Standesbeamte die Familien. © dpa

Auch in den anderen Städten kommt es sehr selten vor, dass Eltern auf einen Vornamen beharren, der in den Augen der Standesbeamten problematisch ist. In Lünen seien das nur Einzelfälle, wie Stadtsprecher Alexander Dziedeck mitteilt.

Ein Fall aus Lünen zeigt zudem, dass eine Ablehnung nicht so einfach möglich ist: Eine mittlerweile ausgeschiedene Kollegin aus dem Lünener Standesamt habe vor mehreren Jahren einen Namen abgelehnt, „da sie der Auffassung war, dass es sich bei dem gewählten Namen nicht um einen zulässigen Namen handelt“, so Dziedeck.

Die Eltern hätten in diesem Falle ein Gerichtsverfahren angestrebt. „Das Gericht hatte die Standesbeamtin angewiesen, den gewünschten Namen zu beurkunden. Insofern führt das Kind jetzt den von den Eltern gewünschten Namen.“

Häufig können Eltern ihre Wünsche durchsetzen

Dass die Eltern ihren Wunsch am Ende bekommen, ist offenbar kein Einzelfall: „Die deutschen Gerichte haben in der Vergangenheit fast alle Vornamen, die von deutschen Standesämtern verboten wurden, durchgewunken. Es gibt zahlreiche Beschlüsse vom BGH, wonach Eltern ein Namenserfindungsrecht haben“, erklärt Lea Siegel aus dem Rathaus in Herdecke.

Nur Namen, die anstößig seien, seien von der Beurkundung ausgeschlossen. Namen, mit denen Kinder gehänselt oder verunglimpft werden könnten, sind laut Siegel ebenfalls nicht erlaubt.

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„Sollten dennoch einmal Zweifel bezüglich eines Namens entstehen, verweisen die Kolleginnen die Eltern an die Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden (GfdS). Dort kann ein Gutachten angefordert werden, da zahlreiche Datenbanken gepflegt werden“, so Siegel.

Auch Huster aus Hamm verweist auf die Gesellschaft. „Wenn Eltern einen Namen wünschen, die dem Standesbeamten ‚Bauchschmerzen‘ bereiten und der nicht ohne weiteres beurkundet werden kann, können sie eine Bescheinigung der Gesellschaft für die dt. Sprache einreichen, dass der Name im deutschen Sprachgebrauch vorhanden ist – dann wird der Name eingetragen.“ Das komme in der Regel ein bis zwei Handvoll Male pro Jahr in Hamm vor.

Wenn Eltern einen ungewöhnlichen Namen wünschen, die ein Standesbeamter nicht so ohne weiteres vergeben möchte, können Eltern eine Bescheinigung der Gesellschaft für die Deutsche Sprache einreichen, dass der Name im deutschen Sprachgebrauch vorhanden ist – dann wird der Name eingetragen.

Wenn Eltern einen ungewöhnlichen Namen wünschen, die ein Standesbeamter nicht so ohne weiteres vergeben möchte, können Eltern eine Bescheinigung der Gesellschaft für die Deutsche Sprache einreichen, dass der Name im deutschen Sprachgebrauch vorhanden ist – dann wird der Name eingetragen. © picture alliance / Susann Prautsch/dpa

Die Standesämter schauen genau hin, welche Namen bei ihnen auf dem Schreibtisch landen. Und das ist wohl auch gut so, denn einfach ändern kann man einen Namen nicht mehr. Dazu braucht es triftige Gründe.

(Dieser Artikel erschien erstmals am 25.09.2021)

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