Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen Erneuter Prozess startet am Montag in Münster

Trianel-Kohlekraftwerk in Lünen: Rechtsstreit wird Montag fortgesetzt
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Nächste Etappe: Rund ein Jahrzehnt beschäftigt der Rechtsstreit um das Trianel-Kraftwerk die Justiz. Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster steht die nächste Verhandlungsrunde in der Frage an, ob das Kohlekraftwerk in Lünen weiter betrieben wird.

Drei Verhandlungstage am 16. und 20. Januar sowie am 3. Februar sind bislang für das Verfahren angesetzt, das nach der Klage des Bundes für Umwelt und Natur (BUND) über die Zukunft des Kraftwerks am Lüner Stummhaften entscheiden könnte. Zwei dieser Termine finden mit Blick auf die große Anzahl von Beteiligten und Sachverständigen im Mövenpick-Hotel statt, ein Verhandlungstag soll in der Halle des OVGs erfolgen.

OVG hebt Vorbescheid auf

Den aktuellen Terminen am OVG Münster ging bereits ein Verhandlungsmarathon voraus. Der BUND sieht die Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH) in den Cappenberger Wäldern und in den Lippeauen, bei denen es sich um besonders geschützte Gebiete zur Sicherung der Artenvielfalt handelt, durch die Abgase des Trianel-Kraftwerks in unzulässigem Maße beeinträchtigt und klagt deshalb gegen den immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid sowie bestimmte Teilgenehmigungen von 2013.

Zuvor, Ende 2011, hob das OVG einen früheren Vorbescheid und eine frühere Teilgenehmigung für das Kohlekraftwerk aus dem Jahr 2008 auf Klage des BUND hin auf und begründete das Urteil damit, dass die FFH-Verträglichkeitsprüfung fehlerhaft sei. Die Betreiberfirma Trianel ließ neue Unterlagen erstellen. Daraufhin wurden der neue Vorbescheid sowie die Teilgenehmigungen erteilt.

Beeinträchtigung für Lippeaue?

Gegen diese Entscheidung klagte der BUND erneut. Die Klage wies das OVG im Jahr 2016 jedoch ab. Nach einer Revision des BUND hob das Bundesverwaltungsgericht das Urteil 2019 aber auf und verwies das Verfahren zur anderweitigen Entscheidung an das OVG Münster zurück. Begründung: Die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung müsse zum Teil nach anderen inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben überprüft werden als denen, die das OVG angewandt hatte. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Trianel aktualisierte Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsuntersuchung eingereicht – im Wesentlichen zu der Frage, ob die Stickstoff- und Schwefelbestandteile in den Abgasen des Kraftwerks die Lippeaue und Cappenberger Wälder erheblich beeinträchtigen. Auch diese Unterlagen bewertet der BUND als naturschutzfachlich unzureichend.

Eine endgültige Klärung des Rechtsstreits, der angesichts der aktuellen Energiekrise, der Energiewende und der Proteste in Lützerath große Beachtung finden dürfte, ist allerdings auch diesmal nicht gewährleistet. Denn die Parteien haben auch nach einem Urteil des 8. Senats des OVGs Münster wieder die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.

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