Telefon-Abzocke und Kredite: Warum Verbraucher in Lünen Hilfe suchen

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Telefon-Abzocke und Kredite: Warum Verbraucher in Lünen Hilfe suchen

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Ärger mit dem Telefonanbieter oder Abzocke am Telefon mit falschen Gewinnversprechen: Bei der Verbraucherberatung sind das Dauerbrenner. Viele Menschen aus der Region brauchten Hilfe.

Lünen

, 08.06.2020, 10:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Bei rund 3500 Problemen von Verbrauchern aus Lünen, Selm und Werne war das Team der Lüner Verbraucherberatung im vergangenen Jahr Ansprechpartner und oft auch Helfer in der Not. Knapp 1700 Rechtsberatungen und -vertretungen übernahm die Verbraucherberatung 2019, etwa so viele wie auch 2018 bereits.

„Nachdem Sie sich eingeschaltet haben, gibt mir der Telefonanbieter endlich den versprochenen Rabatt. Vielen Dank für die große Hilfe. Weiter so“, bedankte sich ein Ratsuchender, nachdem er die Gutschrift in Höhe von 360 Euro von seinem Anbieter erhalten hatte.

Mangelhafte Infos in Telefon-Shops

Probleme im Bereich Telekommunikation waren im vergangenen Jahr wieder häufig zu lösen. Ein „Klassiker“ sind mittlerweile nicht nachvollziehbare Posten auf der Telefonrechnung. Aber auch mangelhafte Infos beim Vertragsabschluss in Telefon-Shops sorgten für Ärger. „Erst später, bei der ersten Rechnung, haben Verbraucher gesehen, dass ihnen Tarifbestandteile angedreht worden waren, die sie gar nicht wollten“, so Jutta Gülzow, Leiterin der Lüner Verbraucherberatung. Eine stichprobenartige, landesweite Erhebung in Telefon-Shops - auch in Lünen - ergab, dass neun von zehn Telefon-Läden ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Information vor Abschluss eines Vertrages nicht nachkommen.

Einige Ratsuchende kamen im vergangenen Jahr in die Verbraucherberatung, weil sie im Internet auf eine fiese Masche hereingefallen waren. „Dort wurde mit angeblich kostenfreien Krediten geworben, doch dann bekamen die Ratsuchenden eine teure Prepaid-Kreditkarte. Darum haben wir uns auch gekümmert.“ Oft waren es Menschen mit Migrationshintergrund, die auf dieses „Angebot“ hereingefallen sind.

Beim Zusammenschluss von Vodafone und Unitymedia sollten Kunden neue Verträge abschließen, mit teuren Folgen.

Beim Zusammenschluss von Vodafone und Unitymedia sollten Kunden neue Verträge abschließen, mit teuren Folgen. © picture alliance/dpa

Der Zusammenschluss von Vodafone und Unitymedia bescherte einigen Kunden Besuche an der Haustür oder Anrufe, bei denen suggeriert wurde, dass man einen neuen Vertrag abschließen solle. Was aber gar nicht notwendig gewesen wäre. Dennoch ließen sich Verbraucher darauf ein und stellten dann fest, dass der neue Vertrag viel ungünstiger für sie war. „Wir konnten alles noch korrigieren, aber es gab viel Ärger und Aufregung“, erzählt Jutta Gülzow.

Immer wieder musste sich das Team der Verbraucherberatung auch um Fälle kümmern, bei denen Verbraucher Post von Inkasso-Büros bekamen - mit Forderungen hoher Mahngebühren oder der Androhung von Zwangsvollstreckung. „Viele Leute erinnerten sich gar nicht an die Forderungen, weil diese Forderungen eigentlich auch gar nicht existieren“, so Jutta Gülzow.

Energie-Pleite und Schädlingsbekämpfer

Seit Jahren gibt es Probleme, wenn Energie-Anbieter in Insolvenz gehen. So wie im vergangenen Jahr die Bayerische Energieversorgung BEV, bei der auch zahlreiche Verbraucher aus NRW Kunde waren. Hier hat die Verbraucherberatung geholfen, informiert und unterstützt, damit Ratsuchende ihre Forderungen durchsetzen konnten.

Neben Schlüsseldiensten und Rohrreinigungsfirmen fielen 2019 nun auch Schädlingsbekämpfer unangenehm auf, weil sie völlig überzogene Rechnungen stellten, wenn Kunden Wespennester oder Eichenprozessionsspinner entfernen lassen wollten. Jutta Gülzow: „Da wurden Notsituationen ausgenutzt.“

Ein weiterer Dauerbrenner waren und sind Verträge, die Verbrauchern am Telefon untergeschoben werden. „Noch kürzlich hatte ich einen jungen Mann hier, der an einem Gewinnspiel teilgenommen hat und nun einen Anruf bekam, er solle seine Bankverbindung angeben, um das Geld zu bekommen. Damit ist er in eine Abofalle gelaufen. Vom Gewinn kann keine Rede sein.“ Er kann nun, wenn Geld abgehoben wird, dieses Geld innerhalb einer Frist zurückbuchen lassen und, falls er ein Schreiben als neuer Kunde eines Zeitschriften-Abos bekommt, einen Widerruf schicken.