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Städte und Familien bekommen Geld für Nachhilfe und Ferien - nur wie?
Familienpolitik
Zwei Milliarden Euro stellt der Bund mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ für Nachhilfe und Ferienmaßnahmen zur Verfügung, darunter einen Kinderfreizeitbonus von 100 Euro. Doch es gibt ein Problem.
Es klingt nicht schlecht: Die Bundesregierung möchte in den Jahren 2021 und 2022 mit dem Programm „Aufholen nach Corona“ Kinder und Jugendliche unterstützen. Zwei Milliarden Euro stehen bereit, um zum Beispiel Lernrückstände durch zusätzlichen Nachhilfeunterricht oder Sommerlerncamps aufzuholen. Oder auch, um einfach in den Sommerferien Freizeiten besuchen zu können. Die Kommunen profitieren ebenfalls: Das Programm soll auch die Organisation von Maßnahmen, wie zum Beispiel „Lünopoli“, unterstützen.
Die zwei Milliarden Euro werden aber nicht als reiner Fördertopf angeboten. „Grundsätzlich sollen mit dem Aktionsprogramm unter Nutzung bereits vorhandener Strukturen Angebote geschaffen werden, die schnell bei den Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen“, erläutert Ministeriumssprecherin Anneka Klamt auf Anfrage unserer Redaktion. Dafür würden einerseits Bundesprogramme aufgestockt („z. B. Sprach-Kitas, Mehrgenerationenhäuser“), und es seien andererseits Bundesförderungen vorgesehen („z. B. Bundesstiftung Frühe Hilfen, Kinder- und Jugendplan des Bundes, Familienferienstätten...“).
Kinderfreizeitbonus soll automatisch kommen
Heißt: Der Bund steckt hauptsächlich mehr Geld in bereits vorhandene Strukturen. So sollen zum Beispiel Sprach-Kitas zusätzliche 100 Millionen Euro erhalten, 50 Millionen Euro sind für das Programm „Kultur macht stark“ vorgesehen, die Mehrgenerationen-Häuser erhalten 10 Millionen Euro zusätzlich.
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Ob Steuern, Familienrecht, Ausflugstipps oder Einblicke in den Alltag junger Familien. Auf unseren Internetportalen finden Sie exklusive Inhalte für Eltern und Kinder: Ruhr Nachrichten | Hellweger AnzeigerDarüber hinaus soll es einen „Kinderfreizeitbonus“ geben, damit Kinder und Jugendliche aus Familien mit kleinen Einkommen Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen können. „Der Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind soll für minderjährige Kinder und Jugendliche aus Familien gezahlt werden, die für August 2021 Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende, Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen“, erläutert Anneka Klamt.
Der Gesetzentwurf sehe vor, dass der Kinderfreizeitbonus von den jeweils zuständigen Trägern grundsätzlich automatisch an die Leistungsberechtigten ausgezahlt wird. Familien mit Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe erhalten ihn von der Familienkasse. Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen und Familien mit Sozialhilfe müssen einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen. Die Sprecherin betont: „Anträge, sofern sie erforderlich sind, sollten erst ab Juli gestellt werden, nachdem das Gesetz aller Voraussicht nach in Kraft getreten ist.“ Für den Kinderfreizeitbonus plant das Ministerium rund 270 Millionen Euro ein.
Kommunen wissen nicht, was sie tun sollen
Ein Großteil des für „Aufholen nach Corona“ eingeplanten Geldes - rund 1,3 Milliarden Euro - soll laut Bundesministerium den Ländern „über Umsatzsteuer-Festbeträge für schulische Nachhilfe, für Kinder- und Jugendfreizeiten sowie für zusätzliche Sozialarbeit an Schulen und Freiwilligendienstleistende zur Verfügung gestellt“ werden. Die Verteilung auf die Länder erfolge nach Einwohnerzahl.
Problem: Zwar sind in knapp vier Wochen Sommerferien in Nordrhein-Westfalen. Doch die Kommunen haben noch keinen blassen Schimmer, wie sie an das zusätzliche Geld kommen können. „Außer Überschriften und Zielbeschreibungen gibt es noch keine Ausführungsbestimmungen“, sagt beispielsweise Lünens Stadtsprecher Benedikt Spangardt. Aus dem Ministerium heißt es dazu: „Für die Verwendung der Mittel im Rahmen von Bundesprogrammen und Bundesförderungen gelten die jeweils üblichen Antrags- und auch Nachweisverfahren.“
Womit klar sein dürfte, dass in Lünen - wie in anderen Städten auch - keine kurzfristigen Maßnahmen profitieren können. „Vor diesem Hintergrund sind wir als Stadtverwaltung froh, dass wir bereits vor einigen Monaten Planungen für die Aktivierung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Angriff genommen haben“, sagt Benedikt Spangardt. Anmeldungen für dieses erweiterte Sommerferienprogramm sind ab dem 7. Juni möglich. Ludger Trepper, Fachbereichsleiter Jugend und Soziales bei der Stadt Lünen, erklärt dazu: „Lünen wird sowohl im offenen Ganztag als auch zentral ein großes Spektrum von Angeboten machen. Dabei soll die Freude an Begegnung, Bewegung und Kreativität im Vordergrund stehen. Wir als Organisatoren sind der festen Überzeugung, dass solche ‚Alltagsbildung mit Spaß‘ dabei hilft, Lücken zu schließen und Anschluss zu halten.“
Erste Maßnahmen wohl im Juli
Im Bundesfamilienministerium arbeitet man derweil „mit Hochdruck“ daran, die vielen Einzelmaßnahmen des Programms „Aufholen durch Corona“ umzusetzen. „Je nach Aufwand variiert deren aktueller Umsetzungsstand, und auch die anschließende Ausführung reicht von einer automatischen Auszahlung des Kinderfreizeitbonus bis hin zu Antrags- und Bewilligungsverfahren, die naturgemäß etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen“, so Anneka Klamt. Erste Maßnahmen würden bereits im Juli in die Umsetzung gehen, die weiteren Maßnahmen folgten zeitnah. „Zur Umsetzung des Aktionsprogramms informieren wir in Kürze genauer“, heißt es abschließend aus Berlin.
Journalist, Vater, Ehemann. Möglicherweise sogar in dieser Reihenfolge. Eigentlich Chefreporter für Lünen, Selm, Olfen und Nordkirchen. Trotzdem behält er auch gerne das Geschehen hinter den jeweiligen Ortsausgangsschildern im Blick - falls der Wahnsinn doch mal um sich greifen sollte.
