Stadt zeigt „Die Rechte“ wegen Volksverhetzung an
Plakate zur Europawahl
Unmittelbar vor der Europawahl hatte die Stadt bereits bestimmte Plakate der Partei „Die Rechte“ entfernen lassen. Jetzt geht sie noch einen Schritt weiter.

Plakate wie diese wurden in Lünen abgehängt. © Polizei
Die Stadt Lünen hat am Dienstag (28. Mai) bei der Staatsanwaltschaft Dortmund Strafanzeige gegen die Partei „Die Rechte“ gestellt. Zwei Wahlplakatmotive der Partei erfüllen nach Ansicht der Stadt den Tatbestand der Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch.
Am 24. Mai hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, wonach der rechtsextremen Partei untersagt worden war, die Plakate aufzuhängen. Es ging um einen Fall aus Bochum. Die Stadt Lünen hatte daraufhin die Plakate auch aus dem Lüner Stadtbild entfernen lassen.
„Auch strafrechtlich relevant“
Man sei im Rathaus darüber hinaus aber der Auffassung, dass die Plakate auch strafrechtlich relevant sind. In ihrer Strafanzeige beruft sich die Stadt u.a. auf die Entscheidung des OVG. Danach seien die Motive dazu geeignet, den Eindruck einer Bedrohung der insbesondere in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung zu erwecken. Die verwendete Formulierung „Israel ist unser Unglück“ wertete das OVG als bloße Abwandlung der Hassparole „Juden sind unser Unglück“ aus der NS-Zeit.
Die Aussage „Wir hängen nicht nur Plakate“ sah das OVG als Kundgabe der Gewaltbereitschaft oder auch als Ankündigung von und Bereitschaft zur Selbstjustiz.