Ruhestörung am Glascontainer: Nächtlicher Einwurf kann teuer werden

Anwohnerbeschwerde

Immer wieder wurden nachts Flaschen mit lautem Getöse in Glascontainer geworfen. Der Lärm stört die Anwohner. Die haben sich beschwert. Nächtliche Entsorgung kann teuer werden.

Lünen

19.08.2019, 17:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Glascontainer in Alstedde: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beschwert, weil Glas in der Nacht oder am Sonntag entsorgt wird.

Glascontainer in Alstedde: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich beschwert, weil Glas in der Nacht oder am Sonntag entsorgt wird. © Stadt Lünen

Altglas kann mehrfach eingeschmolzen und zur Herstellung neuer Glasprodukte genutzt werden. So können Energie und Rohstoffe eingespart werden – aber der Mensch muss mithelfen. Deshalb gibt es in Lünen gut 80 Glascontainerstandorte.

Bei der Stadtverwaltung hat es allerdings zuletzt mehrfach Beschwerden über Lärmbelästigungen an Containerstandorten gegeben, so zum Beispiel von Anwohnern des Marktplatzes in Alstedde.

Glaseinwurf nur von 7 bis 20 Uhr erlaubt

Die Stadt weist deshalb darauf hin, dass das Einwerfen von Glas von montags bis samstags zwischen 7 und 20 Uhr erlaubt ist. Wer außerhalb dieser Zeiten, also nachts oder an Sonn- und Feiertagen Glas einwirft, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld belegt werden. Die erlaubten Einwurfzeiten, die dem Schutz der Nachbarschaft dienen, finden sich auch an Aufdrucken an jedem Glascontainer.

Stadt kann Bußgeld verhängen

Wie hoch das Bußgeld bei nächtlichem Lärm ausfällt, könne so pauschal nicht gesagt werden, teilt Benedikt Spangardt, Pressesprecher der Stadt Lünen mit. Das hänge vom „Umfang der Ruhestörung“ ab.

Dazu gebe es einen Ermessensspielraum der Mitarbeiter des Ordnungsamtes. Im Normalfall, so Spangardt, müsse der Ruhestörer am Container außerhalb der vorgeschriebenen Zeiten mit einer Geldbuße im „mittleren zweistelligen Bereich“ rechnen.

Kein Müllabladeplatz

Eine Ordnungswidrigkeit begeht auch, wer einen Glascontainerstandort als Müllabladeplatz missbraucht. Laut den Wirtschaftsbetrieben Lünen tritt dieses Problem an vielen Standorten in Lünen auf und ist ein Ärgernis, trotz regelmäßiger Reinigung.

Dafür kann die Stadt ebenfalls Bußgelder verhängen. „Auch hier kommt es auf Art und Umfang des Mülls an“, erklärt Spangardt. Die Stadt Lünen orientiere sich am Bußgeldkatalog Umwelt NRW. Bei illegaler Müllentsorgung können demnach Bußgelder zwischen 25 Euro und 5000 Euro anfallen.

Nicht alle Glassorten sind geeignet

In die Glascontainer gehört „Behälterglas“ – also vor allem Flaschen, Einmachgläser und Flakons. Andere Glassorten, etwa Trinkgläser, Fensterscheiben oder feuerfestes Glas wie Ceranfelder oder die Kannen von Kaffeemaschinen sind anders zusammengesetzt. Dadurch stören sie beim Recycling.

Auch Glühbirnen und Energiesparlampen gehören nicht in die Container, ebenso wie Keramik, Steingut und Porzellan. Diese Stoffe gehören teils in den normalen Restmüll, teils können sie bei den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Informationen dazu gibt es von den Wirtschaftsbetrieben Lünen.