Rodungen sorgen für Ärger bei geplantem Windrad

Neben Lüner Gewerbegebiet

Zwischen Brambauer und Gahmen sind zwei Windkraftanlagen geplant. Die Pläne für das Windrad gegenüber des Lüner Gewerbegebiets "Wethmarer Heide" sind schon konkret - sorgen dabei aber auch für Unmut. Ein Lüner Nabu-Mitglied behauptet, dass bei der Rodung des Gebiets gegen Artenschutzrichtlinien verstoßen wurde.

LÜNEN

, 02.04.2015, 17:27 Uhr / Lesedauer: 2 min

Für das Störfeuer um die Windkraftanlage in Höhe der Kreuzung Dortmunder Straße/Brambauer Straße sorgt der Umweltschützer Volker Heimel. Das Grünen- und Nabu-Mitglied erhebt schwere Vorwürfe gegen das Umweltamt des Kreises Unna und den Landesbetrieb Wald und Holz. Heimel wirft ihnen vor, der "Energiehandel Lünen GmbH", einer Tochterfirma der Stadtwerke,  in "vorauseilendem Gehorsam eine Vorabgenehmigung für Baumfällarbeiten" erteilt zu haben. Dabei seien Artenschutzrichtlinien "klar missachtet" worden.

"Bei den Rodungen wurden Mindestabstände zu Horsten gefährdeter und geschützter Greifvögel wie dem Habicht nicht eingehalten, obwohl sie gesetzlich vorgeschrieben sind", sagt Volker Heimel. Weil das nach seiner Meinung so ist, haben Heimel und sein Mitstreiter Andreas Steinweg bei der Polizei eine Meldung über die "unrechtmäßigen Rodungsarbeiten" gemacht.

Staatsanwaltschaft Dortmund nimmt sich der Meldung an

Die Polizei bestätigte auf Anfrage unserer Redaktion die "Aufnahme der Meldung". Diese sei vorschriftsgemäß an die Staatsanwaltschaft Dortmund weitergeleitet worden. Dort hieß es, dass man sich die Sache ansehen und entscheiden werde, ob überhaupt strafrechtlich relevante Sachverhalte vorliegen. Den Antrag Heimels auf eine einstweilige Verfügung gegen den geplanten Bau der Windkraftanlage lehnte das Amtsgericht Lünen indes ab.

Das Umweltamt des Kreises reagiert gelassen auf die Vorwürfe Heimels. Wie Umweltamts-Leiter Ludwig Holzbeck sagte, sei es nicht ungewöhnlich, dass bei solchen Bauvorhaben Vorabgenehmigungen erteilt würden, ohne dass ein Bauantrag vorliege.

Die Erlaubnis zu den Rodungen sei im Februar 2015 erteilt worden. Dabei habe auch eine Rolle gespielt, dass Baumfällarbeiten aus Artenschutzgründen in Nordrhein-Westfalen bis auf wenige Ausnahmen vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres verboten seien. Michael Börth vom Landesbetrieb Wald und Holz sagte, dass die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden seien. Für die sogenannten Waldumwandlungsarbeiten läge auch das Plazet der Unteren Landschaftsbehörde vor.

Windkraftanlage soll im Herbst 2015 fertig sein

Volker Heimel will von alldem nichts wissen. Er ist überzeugt, dass "selbst interne Dienstanweisungen von Wald und Holz" nicht eingehalten wurden. Gleichwohl bleibt ihm wohl nichts anderes übrig, als die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Dortmund abzuwarten. Ungeachtet der Vorwürfe Heimels geht der geplante Bau der Windkraftanlage seinen Weg. Das für die Erteilung des Bauantrages notwendige Beteiligungsverfahren soll laut Ludwig Holzbeck spätestens im Frühjahr abgeschlossen sein. Bei den Stadtwerken Lünen gehen die Verantwortlichen davon aus, dass die Anlage wie geplant im Herbst 2015 steht. Zu den Vorwürfen Heimels sagte eine Stadtwerke-Sprecherin: "Davon haben wir nur am Rande etwas mitbekommen. Richtig im Thema sind wir da nicht."