Der Verdacht eines Fahrraddiebstahls hatte in Lünen zu einem handfesten Streit geführt. Der landete vor Gericht. © picture alliance/dpa
Amtsgericht
Rippenbrüche nach Streit um Fahrrad in Lünen: So geht der Fall aus
Ein Streit um ein teures Fahrrad geriet außer Kontrolle. Für einen Mann endete er mit Rippenbrüchen und Platzwunden am Kopf. Sein Gegenüber berief sich vor Gericht auf Notwehr.
Bei einem Disput in einem Hausflur in Lünen wurde ein Beteiligter schwer verletzt. Der vermeintliche Angreifer beschrieb den Geschädigten vor Gericht allerdings als eigentlichen Aggressor und berief sich auf Notwehr. Letztlich, nach drei Prozesstagen, mit Erfolg.
Unterschiedliche Versionen des Streits
Vor Gericht gab es dann mehrere Varianten. Der Angeklagte versicherte, sich lediglich verteidigt zu haben, als der Mann vor seiner Tür gestanden und mit einer Bierflasche ausgeholt habe. Der Golfschläger, übrigens ein Mini-Format, sei nicht zum Zuge gekommen, weil er beim Ausholen die Decke getroffen habe und er dabei zerbrochen sei. Der Gegner habe keine Ruhe gegeben, deshalb habe er ihm einen Faustschlag versetzt. Mehr nicht.
Der Kumpel des Angeklagten, Besitzer des Fahrrads, bestätigte diese Version und gab überdies an, der ungebetene Gast sei die Treppe heruntergefallen und habe sich dabei den Kopf an der Fensterbank gestoßen. Auch verwies er auf die Bierflasche. Doch die wollte der Geschädigte keinesfalls dabeigehabt haben. Er belastete den angeklagten Lüner schwer und gab an, dass der direkt nach dem Öffnen der Tür zugeschlagen habe.
Gericht hörte zusätzliche Zeugen
Das Gericht beraumte zwei weitere Verhandlungstage an, hörte zusätzliche Zeugen und zuletzt eine Frau, die sich an dem Aprilabend 2019 ebenfalls in der Wohnung aufhielt und angab, die Bierflasche weggeräumt zu haben. Sie beschrieb den Geschädigten als stark betrunken und betonte, dass der weiter habe Stress machen wollen.
Tatsächlich ging die Richterin am Ende davon aus, dass sich der angeklagte Lüner nur verteidigen wollte und demzufolge aus einer Notwehrsituation heraus handelte. Die Konsequenz: Freispruch.
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