
Das Verfahren um die Räumung der Kleingartenanlage Buchenberg ist an das Lüner Amtsgericht abgegeben worden, deren Direktor Dr. Niklas Nowatius ist. © Goldstein/B.Sarad
Räumungsklage gegen Kleingärtner Buchenberg: Fall jetzt am Lüner Gericht
Grundstücksdebatte
Verhärtet sind die Fronten beim Thema Kleingärten Buchenberg. Während der Eigentümer die Räumung fordert, wollen die 21 Pächter ihre Gärten behalten. Vor Gericht gibt es eine neue Entwicklung.
Ihre Gärten sind für sie Hobby und Rückzugsort. Seit 1958 ist die Kleingartenanlage Buchenberg als Verein eingetragen. 21 Pächter verbringen dort ihre Freizeit. In der Sommerhitze ist das ein besonders schönes Fleckchen. Doch ein Schatten liegt über der kleinen Oase. Eigentümer Dieter Kuhne verlangt von den Pächtern die Räumung. Der Streit ist inzwischen ein Fall für die Justiz. Denn die Kleingärtner weigern sich. Sie wollen bleiben.
Für Dieter Kuhne sind sie gar keine Kleingärtner. Damit fängt die Problematik an. Sie zeigt, wie kompliziert das Thema ist. Es geht um Verträge und Gewohnheitsrecht. Kuhne möchte die Pächter nicht mehr auf seinem Grund und Boden haben. Sie sollen das Grundstück mit sämtlichen Anlagen und Hütten verlassen. Hintergrund ist der vierspurige Ausbau der B54 und die damit verbundene Mittelleitplanke. Dadurch habe er bald keine Zufahrt mehr zu seinem Feld, argumentiert Kuhne.

Ob es sich am Buchenberg um eine Kleingartenanlage oder um Grabeland handelt, wird jetzt vor dem Lüner Amtsgericht geklärt. © Goldstein (A)
Kleingärten oder Grabeland?
Die Mitglieder des Kleingartenvereins mit ihrem Vorsitzenden Jens Muhlberg können nicht nachvollziehen, dass sie keine Kleingärtner sein sollen. Schließlich gehören sie zum Bezirksverband Lünen-Lüdinghausen-Selm und werden auch von der Stadt Lünen wie ein Kleingartenverein behandelt: Bei Neu-oder Umbauten von Lauben brauchen sie eine Genehmigung. Für Dieter Kuhne hingegen ist ganz klar: Es handele sich hier nicht um Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz, sondern um Grabeland.
Kuhne hatte die Fläche einst von der Harpen AG gekauft. Es habe unterschiedliche Pachtverträge gegeben, doch in keinem finde sich der Begriff Kleingarten. Die Begrifflichkeit spielt allerdings eine Rolle: Es geht um Räumungskosten und einen möglichen Anspruch auf Entschädigung.
Kamen gibt Fall an Lünen ab
Der Fall landete vor dem Landwirtschaftsgericht Kamen. Das befasst sich mit Landpachtverträgen und ist auch für Lünen zuständig. Am Freitag (22.7.) tagten der Richter und die beiden Schöffen. Eine Entscheidung zu der Kleingarten-Problematik ist allerdings nicht gefallen. Vielmehr befasste sich das Gericht mit der Frage der Zuständigkeit.
Der Richter und die Schöffen sahen in dem Streit zwischen Pächter und Kleingärtnern keine Landwirtschaftssache. Es handele sich nicht um einen Vertrag, der die Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts begründet, heißt es. Ein Landpachtvertrag bezieht sich auf Flächen, die zu Erwerbszwecken genutzt werden, um Vieh zu halten und landwirtschaftliche Erzeugnisse zu produzieren. Das Verfahren wurde also nun von Kamen an das Amtsgericht Lünen abgegeben. Die Akte ist auf dem Weg.
Lünen ist eine Stadt mit unterschiedlichen Facetten. Nah dran zu sein an den lokalen Themen, ist eine spannende Aufgabe. Obwohl ich schon lange in Lünen arbeite, gibt es immer noch viel zu entdecken.
