Vor wenigen Tagen gab es wenigstens eine gute Nachricht: Der Zehnjährige, der Opfer einer Attacke wurde, konnte aus dem Krankenhaus entlassen werden und ist wieder bei seinen Eltern. Was war passiert? Am 17. November hatte eine Gruppe von fünf bis sechs Mädchen an der Overbergschule auf den Jungen eingeschlagen. Der Zehnjährige wurde bewusstlos.
Die Polizei Dortmund ermittelt weiter in alle Richtungen. Identifizieren konnten die Beamten die Mädchen jedoch noch nicht, wie eine Sprecherin der Polizei am Freitag (24. November) auf Anfrage der Redaktion mitteilte.
Strafrecht gilt ab 14 Jahren
Fest steht: Über ein mögliches Strafmaß lässt sich nur spekulieren - vor allem, weil unklar ist, ob die Mädchen jünger oder älter als 14 Jahre sind. Denn: Bis zum 14. Geburtstag können Kinder nicht strafrechtlich belangt werden - auch nicht nach dem Jugendstrafrecht. Dennoch können Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ergriffen werden, um das Kind und seine Familie zu unterstützen und mögliche Risiken für die Gesellschaft zu minimieren.
Ab dem Alter von 14 Jahren gilt das Jugendstrafrecht. Hier sind im Falle einer schweren Körperverletzung auch Gefängnisstrafen möglich. Wegen dem Vorrang des Erziehungsgedanken werden jedoch andere Sanktionsmittel vorrangig in Betracht gezogen. Es können statt der Jugendstrafe Erziehungsmaßregeln wie etwa Weisungen oder Zuchtmittel wie etwa Verwarnung und Auflagen verhängt werden.
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