Die Hagedorn-Gruppe reißt derzeit das alte Steag-Kraftwerk ab. Damit die Fläche anschließend anders genutzt werden kann, ist ein neuer Bauleitplan notwendig - den es ohne den Regionalplan nicht geben kann.

© Goldstein

Plan für Steag-Fläche: Regionalverband eröffnet wichtiges Verfahren

rnEhemaliges Kraftwerk

Der Regionalverband Ruhr (RVR) will die Entwicklung des Ruhrgebiets voranbringen. Dazu ist nun ein wichtiges Verfahren eröffnet worden, das gleich zwei für Lünen relevante Gebiete betrifft.

Lünen

, 01.10.2020, 11:19 Uhr / Lesedauer: 2 min

Eigentlich sollte der Regionalplan Ruhr in der ablaufenden Legislaturperiode vom Parlament des Regionalverbandes Ruhr (RVR) verabschiedet werden. Doch daraus wurde nichts - bereits 2019 war klar, dass ein neuer Regionalplan frühestens 2022 oder 2023 zur Abstimmung vorgelegt werden könnte. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass sich die Zusammensetzung des Ruhrparlaments nach der Kommunalwahl am 13. September verändert hat und damit die Diskussionen über diesen Plan schwieriger werden könnten.

Der fehlende Regionalplan ist für viele Kommunen ein Problem. Denn er regelt, wo Gewerbe-, Industrie- und Siedlungsflächen im Ruhrgebiet ausgewiesen werden können. In Lünen ist dieses Problem besonders akut: „Auf dem Steag-Gelände liegt derzeit im gültigen Regionalplan noch die Flächensignatur ,Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich‘ mit der Zweckbestimmung ‚Kraftwerk‘“, erklärt Stadtsprecher Benedikt Spangardt. Folglich könnte dort auch nach dem Abriss des alten Steag-Kraftwerks nur ein neues Kraftwerk gebaut werden.

Übergeordneter Plan ist Pflicht

Bekanntlich hat die Hagedorn-Gruppe - beziehungsweise der neue Besitzer der Südfläche, die DFI Partners AG - jedoch andere Pläne für das Areal. Und auch die Stadt Lünen hat ein Interesse, die Fläche künftig anders zu nutzen. Dafür bedarf es aber eines neuen Bauleitsplans. „Bauleitpläne werden von den Kommunen immer aus den übergeordneten Plänen heraus entwickelt“, so Spangardt.

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Und einen solchen Plan würde es bis mindestens 2022 nicht geben - weshalb der RVR sich eine Lösung hat einfallen lassen: „Um wichtige Investitionsentscheidungen in der Metropole Ruhr zeitnah zu ermöglichen, soll ein vorgezogener ,Sachlicher Teilplan Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr‘ erarbeitet werden“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Beendikt Spangardt ergänzt: „Man zieht diesen inhaltlichen Teil des Regionalplans vor, um dem zu erwartenden zeitlichen Verzug zu begegnen.“ Denn in den Augen der Stadt Lünen ist derzeit nicht abzusehen, wann der Regionalplan in Kraft gesetzt werden kann.

Konkret geht es bei dem „sachlichen Teilplan“ um 24 Standorte im Ruhrgebiet mit „besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung“, die vorab regionalplanerisch gesichert werden sollen. Ganz neu ist die Idee nicht, wie Benedikt Spangardt sagt: „Das Instrument der regionalen Kooperationsstandorte ist bereits im Entwurf des Regionalplans Ruhr eingeführt worden.“ In diesem Entwurf seien mit dem Steag-Kraftwerk und dem Dortmunder Stadtteil Groppenbruch zwei Standorte, die für Lünen direkt relevant sind, bereits dargestellt worden.

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Stadt Lünen begrüßt neues Verfahren

Nun hat das Beteiligungsverfahren für den Teilplan begonnen: „Bis zum 30. November haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Kommunen sowie betroffene Behörden und Verbände Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen und sich durch eine Stellungnahme am Verfahren zu beteiligen“, schreibt der RVR. Auch die Stadt Lünen ist zu einer Stellungnahme aufgefordert, die laut Spangardt derzeit erarbeitet wird: „Die Stadt Lünen begrüßt, dass das Verfahren nicht zum Stillstand kommt, sondern mit Hilfe des sachlichen Teilplans weitergeführt wird.“ Das Teilverfahren biete eine wichtige Chance, eine kommunale Bauleitplanung in Richtung Gewerbe- oder Industrieansiedlung aufzusetzen.

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Wenn nun das Ruhrparlament irgendwann tatsächlich einen neuen Regionalplan für die „Metropole Ruhr“ auflegt, kann diese Entscheidung einen möglichen „sachlichen Teilplan“ jedoch nicht mehr außer Kraft setzen. Er soll stattdessen, so Benedikt Spangardt, später in den neuen Regionalplan integriert werden. Bis dahin sollte das ehemalige Steag-Gelände allerdings schon längst eine neue Funktion haben.

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