Onlineshopping unter falschem Namen Lüner zeigt sich vor Gericht einsichtig

Onlineshopping unter falschem Namen: Lüner zeigt sich vor Gericht einsichtig
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Mit den Personalien seines ahnungslosen Vaters shoppte ein Lüner (35), was das Herz begehrte. Auch erhielt er Arbeitslosengeld, obwohl er einen Job hatte. Nun stand er vor Gericht. Der Vorwurf: Betrug in mehreren Fällen.

Im Frühjahr und Sommer 2018 bestellte der Mann aus Lünen sieben Mal Ware wie Unterwäsche, Schuhe und Kleider. Dabei gab er sich als sein Vater aus und hatte von Anfang an nicht vor, die Rechnungen zu bezahlen. So entstand ein Gesamtschaden von knapp 800 Euro. Auch wurden ihm für mehrere Wochen im Dezember 2021 fast 500 Euro Unterstützung überwiesen, weil die Arbeitsagentur offenbar keine Kenntnis von seiner neuen Tätigkeit hatte.

Jetzt saß der 35-jährige Lüner im Amtsgericht auf der Anklagebank. Den Bestellbetrug räumte er über seinen Anwalt ein. Letzterer betonte auch, der Schaden sei bereits gutgemacht – inklusive Inkassogebühren. Der Angeklagte selbst gab an, dass er versucht habe, sich bei seinem Vater zu entschuldigen, ihm das aber nicht gelungen sei.

Was die Arbeitsagentur betreffe, habe es mit seinen Jobs damals ein großes Hin und Her gegeben, aber an sich sei er sicher, alles gemeldet zu haben. In Anbetracht der Gutmachung beim Bestellbetrug und mit Blick auf ein komplett leeres Strafregister erhielt er eine Chance: Das Verfahren wurde gegen 600 Euro Geldbuße eingestellt. sam

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