Mit Spannung wurde die Verhandlung im Rechtsstreit zwischen den Buchenberg-Kleingärtnern und dem Grundstückseigentümer Dieter Kuhne vor dem Amtsgericht Lünen erwartet, der eigentlich am Mittwoch (11. Januar) beginnen sollte. Der Termin fiel allerdings aus. Grund ist erneut das Thema Zuständigkeit.
Richterin Nina Zacharias, die seit mehreren Jahren Zivilsachen verhandelt und einige hundert Fälle pro Jahr bearbeitet, stellte bei der Vorbereitung des Termins rund um die Buchenberg-Kleingartenanlage fest, dass zunächst ermittelt werden muss, wie hoch der Streitwert ist. Sollte der Streitwert, bei dem in diesem Fall die jährliche Pacht und gegebenenfalls die Kosten der Räumung eine Rolle spielen, bei bis zu 5000 Euro liegen, ist das Amtsgericht Lünen zuständig, sollte der Betrag darüber hinausgehen, dann wäre es das Landgericht Dortmund.

Rückblick: Der Konflikt, ob die 21 Kleingärtner auf dem Gelände an der B54 bleiben dürfen oder nicht, ob es sich in dem Fall um eine Kleingartenanlage oder Grabeland handelt, erhitzt die Gemüter schon länger. Der Eigentümer geht von Grabeland aus, hat den Gärtnern gekündigt und verlangt die Räumung des Geländes auf deren Kosten.
Die Forderung begründet er damit, das Areal wegen des Ausbaus der B54 für eine Zufahrt zu benötigen. Die Pächter wiederum sehen das Gelände sehr wohl als Kleingartenanlage an. Sie betonen, dass sie zum Bezirksverband Lünen-Lüdinghausen-Selm gehören und verweisen unter anderem auch auf Gewohnheitsrecht.
Frist zur Stellungnahme
Im April vergangenen Jahres sollte der Fall, in dem es um die vom Eigentümer geforderte Herausgabe der Pachtfläche geht, vor dem Landwirtschaftsgericht in Kamen verhandelt werden. Der Richter und die beiden Schöffen vor Ort sahen sich jedoch als nicht zuständig, weil sie das Ganze nicht als Landwirtschafts- sondern als Zivilsache erachteten und verwiesen den Fall an das Amtsgericht Lünen. Dort stand jetzt der Termin an, wurde jedoch kurzfristig abgesagt. Denn, auch in Lünen stellt sich nun die Frage der Zuständigkeit.
Amtsgerichtsdirektor Dr. Niklas Nowatius erklärt auf Nachfrage: „Es kann aber keiner gezwungen werden, vor einem sachlich nicht zuständigen Gericht zu verhandeln.“ Die Parteien, Eigentümer Dieter Kuhne auf der einen und die Kleingärtner auf der anderen Seite, haben nun eine Frist zur Stellungnahme von zwei Wochen erhalten. Anhand dessen, was die Parteien vortragen, wird dann zügig entschieden, ob und wenn wann im Lüner Amtsgericht verhandelt wird oder ob der Fall ansonsten an eine Zivilkammer des Dortmunder Landgerichts verwiesen wird.