Nach Explosion: Neue Vorwürfe gegen Lüner
Polizei machte Hausdurchsuchung
Versuchter Mord in 19 Fällen: Das wird einem Mann aus Lünen vorgeworfen. Er wird verdächtigt, im März einen Sprengsatz in dem Keller eines Mehrfamilienhauses gezündet zu haben. Der Lüner sitzt bereits in U-Haft. Bei einer Hausdurchsuchung machten die Ermittler weitere brisante Funde, die jetzt auf seiner Anklageliste stehen.

Ein zerstörter Zeitungsbriefkasten im Hauseingang Jägerstraße 66. Nach Angaben eines Nachbarn ist er durch eine Sprengung so beschädigt worden.
Die Anklage gegen den 36-jährigen Lüner, der am 18. März einen selbstgebauten Böller an einer Gasleitung eines Hauses an der Jägerstraße gezündet haben soll, ist um einen Punkt erweitert worden: Der Mann soll Kinderpornos besessen haben. Wann der Fall verhandelt wird, ist jedoch noch nicht klar: Das Landgericht klagt über Überlastung.
Dem Mann wurde ursprünglich vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 18. März einen selbst gebastelten Sprengsatz an der Gasleitung im Keller eines Mehrfamilienhauses an der Jägerstraße gezündet zu haben. Bei der Explosion hätte das ganze Haus in die Luft fliegen können, in dem zu diesem Zeitpunkt 19 Menschen nichtsahnend schliefen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 36-Jährigen deshalb versuchten Mord in 19 Fällen vor.
DNA-Spuren führten zu dem Lüner
DNA-Spuren am Tatort hatten die Ermittler schließlich zu dem Lüner geführt. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen Wochen vor der Festnahme am 24. März wurden „kinderpornografische Schriften“ gefunden, bestätigt jetzt Henner Kruse, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es habe sich dabei um Bilddateien gehandelt. Die Ermittler stießen dabei außerdem auf nicht zugelassene Pyrotechnik – ein weiterer Anklagepunkt.
Dr. Thomas Jungkamp, Sprecher am Landgericht Dortmund, bestätigt den Eingang der Klageschrift. Einen konkreten Verhandlungstermin gebe es jedoch noch nicht. Wegen vieler Eingänge werde momentan darüber nachgedacht, ein Hilfsschwurgericht einzurichten, so Jungkamp.
Sechs-Monats-Frist läuft bald ab
Denn die Richter wollen vermeiden, dass die sogenannte Sechs-Monats-Frist versäumt wird. Sitzt ein Verdächtiger länger als sechs Monate in Untersuchungshaft, ohne dass ein Verhandlungstermin anberaumt wurde, wandern die Akten zum Oberlandesgericht. Das wäre in diesem Fall in Hamm. Findet man dort keine schwerwiegenden Gründe für die Verzögerungen, könnte der Verdächtige wieder freigelassen werden: „Einfache Überlastung zählt dort nicht als Grund“, erklärt Jungkamp.
Die Frist im Fall des 36-jährigen Lüners läuft laut Kruse am 2. November ab. Wahrscheinlich ist also, dass die Verhandlung noch im Oktober startet.
Über ein mögliches Motiv für die Explosion an der Jägerstraße ist auch knapp ein halbes Jahr nach der Tat nichts bekannt. Laut Staatsanwalt Kruse schweige der Mann weiter zu den Vorwürfen.
Der Lüner stand auch wegen einer Explosion in einem Pausenraum des Bergbauzulieferers Caterpillar im April 2015 vor Gericht.
In diesem Fall ist er vom Amtsgericht Lünen freigesprochen. Gegen dieses Urteil ist die Staatsanwaltschaft Dortmund in Berufung gegangen.
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