In Innenraum-Gastronomien dürfen nur noch Gäste mit 2G-Nachweis empfangen werden. © picture alliance/dpa

2G-Kontrollen

Lüner Wirt: „Ich würde auch das Ordnungsamt kontrollieren - aus Spaß!“

Gastronomen dürfen nur Gäste mit 2G-Nachweis empfangen. Ein Lüner Wirt amüsiert sich über einen Kollegen, der nun wiederum das Ordnungsamt kontrollierte - und würde es genauso machen.

Lünen

, 22.12.2021 / Lesedauer: 4 min

Es ist eine schöne Schmonzette, die dieser Tage die Runde macht: In Haan (Nordrhein-Westfalen) hat ein Gastronom sich jetzt mit den Mitarbeitern des Ordnungsamtes angelegt, als diese überprüfen wollten, ob in dem Restaurant des Mannes auch ordnungsgemäß die 2G-Nachweise der Gäste kontrolliert werden. Der Gastronom nahm es tatsächlich sehr genau mit der 2G-Regel - und wollte erstmal die Nachweise der Kontrolleure sehen, bevor sie seinen Laden betreten.

Das Ende vom Lied: Nach langem Streit rückte die Polizei an, zwei von vier Ordnungsamt-Mitarbeitern zeigten ihre Nachweise und konnten schließlich den Laden betreten. Der Gastronom wiederum landete mit seiner Aktion nicht nur in vielen Medien, sondern wohl auch einen ziemlich unverhofften PR-Coup für seinen Laden. Viel Zuspruch gab es seitdem für den Wirt - auch von einem Lüner Gastronom, der erklärt: „Wenn das Ordnungsamt zu uns kommt, werden sie auch direkt kontrolliert. Allein schon, weil es Spaß macht!“

„Spiegelt die komplette Corona-Politik wider“

Bob Michaels sagt Letzteres mit einem Augenzwinkern. Dabei meint er seine Ankündigung durchaus ernst. Der Geschäftsführer des Rock‘n’Roll-Landgasthofs „Das Greif“ in Lünen macht keinen Hehl daraus, dass er die Aktion feiert. „Ich find‘s cool. Leute, die keinen 2G-Nachweis zeigen wollen, sollen bei anderen Leuten die 2G-Regel kontrollieren. Das spiegelt einfach die komplette Corona-Politik wider“, lacht der Lüner Gastronom.

Jetzt lesen

Das Ordnungsamt in Haan berief sich darauf, dass die Beamten „im Einsatz“ gewesen seien. Aus ihrer Sicht hätten Sie auch mit einem 3G-Nachweis, also einem negativen Corona-Test, Zugang zu dem Restaurant bekommen müssen. Schließlich gelte auch für Gastronomie-Mitarbeiter die 3G-Regel.

Bob Michaels aber sieht es so wie sein Kollege in Haan: „3G kann von mir aus auch beim Ordnungsamt gelten - wenn sie in ihrem Büro sind. Aber nicht, wenn sie in ein Restaurant kommen wollen. Sie sind dort ja nicht angestellt.“

„Nicht mit zweierlei Maß messen“

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung fordere nun mal einen 2G-Nachweis von Menschen, die den Innenraum einer Gastronomie betreten wollten. „Dann sollte nicht mit zweierlei Maß gemessen werden“, fordert Michaels gleiches Recht für alle.

Gleichzeitig betont der Greif-Chef, dass das Ordnungsamt in Lünen aus seiner Sicht einen guten Job mache. Man habe nie Theater gehabt. Die Ordnungsamts-Mitarbeiter seien bislang aber auch noch nicht im Greif vorbeigekommen, um zu gucken, ob die 2G-Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt werden. „Vermutlich weil sie wissen, dass wir das sehr genau machen“, gibt sich Michaels selbstbewusst.

Wir haben die Stadt Lünen zu dem Thema befragt. Das sind unsere Fragen und die Antworten der Stadt, die Pressesprecher Daniel Claeßen bündelt:

Wer genau kontrolliert die Einhaltung der 2G-Regel in den Lüner Restaurants und Geschäften? Die Kontrollen werden durch das Ordnungsamt und unterstützend durch die Polizei durchgeführt.Wie viele Kontrolleure sind in Lünen unterwegs? Die Kontrollen werden mit 10 Ordnungskräften in Lünen durchgeführt.

Wie viele Verstöße wurden bislang registriert? Und welche Konsequenzen hat das (was für Bußgelder werden verhängt)? Die Ordnungskräfte haben anfänglich viel Zeit investiert und die Betriebsinhaberinnen und -inhaber auf die neue Regelung hingewiesen und Aufklärungsarbeit geleistet. Diese Investition hat sich in den vergangenen Wochen bezahlt gemacht, so dass wir in Lünen bisher keine Verstöße registriert haben. Bei einem Verstoß liegt das Bußgeld für die Betriebsinhaberin oder den Betriebsinhaber bei 1.000 Euro, für die Besucherin oder den Besucher (Nutzerin oder Nutzer) bei 250 Euro. Diese Bußgelder gelten für einen Erstverstoß. Sie sind bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen jeweils zu verdoppeln.

Jetzt lesen
Ruhr Nachrichten Fast alle Feiern abgesagt

Lüner Wirt Bob Michaels: Panik vor einem neuen Lockdown steigt

Sind die Kontrolleure selbst alle geimpft oder genesen? Oder gibt es Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen, die keinen 2G-Nachweis haben? Wenn ja: Wie viele sind das? Alle Ordnungskräfte sind dreifach geimpft. Sie hatten bereits das erste Impfangebot angenommen, um sich und die Besucherinnen und Besucher der Innenstadt zu schützen.

Dürfen ungeimpfte Mitarbeiter überhaupt zu Kontrollzwecken Restaurants und Geschäfte betreten, in denen 2G gilt? Oder könnte ihnen von den Betreibern der Zugang verwehrt werden? Ungeimpfte Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter betreten die Örtlichkeit nicht als Nutzerin oder Nutzer, um eine Leistung in Anspruch zu nehmen, sondern um gesetzliche Aufgaben wahrzunehmen. Sollte es den Fall geben, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Ordnungskräfte nicht geimpft sein sollte, dürfte die Betriebsinhaberin oder der Betriebsinhaber daher den Zugang nicht verweigern. Wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch, wären auch die nicht immunisierten Ordnungskräfte nach § 28b Abs. 1 IfSG zur täglichen Vorlage eines entsprechenden negativen Testergebnisses verpflichtet. Hierbei ist zu bedenken, dass z.B. medizinische Gründe durchaus dazu führen können, dass eine Impfung nicht erfolgen kann.Gab es in Lünen schon den Fall, dass Restaurant-Betreiber oder Einzelhändler den 2G-Nachweis von Kontrolleuren sehen wollten? Nein.

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen