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Lüner behauptet: Alkohol erst nach Unfall auf dem Acker getrunken
Gerichtsprozess
Ein Lüner landete mit seinem Auto auf einem Acker in Unna. Nun stand er deshalb vor Gericht. Eine wichtige Rolle spielte, ob er nach dem Unfall oder davor zu tief ins Glas geschaut hatte.
Keine Zweifel: Der Fall des Lüners, der mit seinem Wagen mitten auf einem Acker in Unna landete und zuvor offenbar tief ins Glas geschaut hatte, endete nun mit einer Verurteilung. Der Richter war überzeugt, dass der 50-Jährige nicht erst am Unfallort zur Flasche gegriffen hatte.
Über zwei Promille hatte der Mann aus Lünen im Blut, als er und sein Auto Ende Mai auf dem Feld im Bereich der Hemmerder Landwehr entdeckt wurden. Daraufhin beteuerte er im Prozess vor dem Amtsgericht Unna, erst dann reichlich Jägermeister getrunken zu haben, als er auf dem Acker festgesessen habe.
Das Gericht hörte mehrere Zeugen, doch keiner von ihnen hatte vor Ort eine entsprechende Flasche gesehen. Am dritten Verhandlungstag lag nun das Gutachten zur Frage, ob die Einlassung des Lüners, zu Promillewerten und Begleitstoffen in seinem Blut passen könnte, vor.
Das Resultat fiel allerdings nicht zu seinen Gunsten aus. Vielmehr stellte sich heraus, dass es sich nicht um Jägermeister handeln konnte und dass zwischen der Alkoholaufnahme und der Untersuchung eine längere Zeitspanne gelegen haben müsse.
Der Lüner blieb dennoch bei seiner Version. Überzeugen konnte er den Richter jedoch nicht. Der 50-Jährige wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu 1200 Euro Geldstrafe und acht Monaten Sperrfrist zur Erteilung der Fahrerlaubnis verurteilt.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
