Mieses Geschäft mit den Geldsorgen der Menschen in Corona-Zeiten

© picture alliance/dpa

Mieses Geschäft mit den Geldsorgen der Menschen in Corona-Zeiten

rnVerbraucher-Tipp

Durch die Folgen von Corona sind einige Familien in finanzielle Schieflage geraten. Das nutzen windige Dienstleister aus, die mit falschen Angeboten bei der Suche nach Krediten „helfen“.

Lünen, Selm, Werne

, 11.09.2020, 16:15 Uhr / Lesedauer: 2 min

Schnell, problemlos, unkompliziert - mit diesen Versprechungen werben angebliche Online-Kreditvermittler für ihre Angebote. Wegen Corona müssen viele Menschen mit Einkommenseinbußen klar kommen, sind in Kurzarbeit und haben finanzielle Probleme.

Da klingen Angebote wie „unkomplizierte Kredit-Überbrückung“ oder „ohne Schufa-Abfrage“ vielversprechend. Allerdings - so die Erfahrung der Lüner Verbraucherberatung - haben die Leute, die sich darauf einlassen, oft das teure Nachsehen. Was man beachten sollte, erklären Fachleute der Verbraucherzentrale in Fragen und Antworten.

? Gibt es derzeit viele Anfragen bei der Verbraucherberatung zum Thema Kreditvermittler?

In jüngster Zeit erreichen das Team in Lünen vermehrt Verbraucherbeschwerden über fragwürdige Anbieter, die sich als Kreditvermittler präsentieren. „Mit echter Kreditvermittlung haben deren Angebote aber gar nichts zu tun“, sagt Jutta Gülzow, Leiterin der Verbraucherberatung Lünen. Statt Geld durch Kredit gebe es dubiose Verträge, bei denen Verbraucher am Ende draufzahlen, warnt auch Marcus Köster, Finanzjurist der Verbraucherzentrale NRW.

Jutta Gülzow leitet die Lüner Verbraucherberatung und berät mit ihrem Team derzeit überwiegend telefonisch und per Mail.

Jutta Gülzow leitet die Lüner Verbraucherberatung und berät mit ihrem Team derzeit überwiegend telefonisch und per Mail. © Beate Rottgardt (A)

? Wie läuft das dubiose Geschäftsmodell „Kreditvermittlung“ ab?

Über gut gestaltete Anzeigen oder Internetseiten wird dem Verbraucher suggeriert, man werde einen passenden Kredit für die Betroffenen finden. Selbst dann, wenn man nicht über eine entsprechende Bonität verfügt. Das Ende vom Lied ist dann meistens, dass der Verbraucher zwar keinen Kredit bekommt, aber für den angeblichen Aufwand des Vermittlers zahlen soll.

? Ist denn die Forderung nach Gebühren oder Zahlung von Auslagen rechtens?

Nein. In der Kreditvermittlung, so der Finanzjurist, gilt der rechtliche Grundsatz, dass eine Provision nur fällig wird, wenn sie exakt vereinbart ist, die gewünschte Kreditsumme an den Verbraucher gegangen und der Kreditvertrag auch nicht mehr widerrufbar ist. Auslagen für Kreditvermittlung seien dagegen nur in den wenigsten Fällen erstattungsfähig. Köster: „Beim Online-Verbraucherkredit kommt es faktisch so gut wie nie vor.“

? Wenn man schon bezahlt hat, gibt es eine Chance, das Geld zurück zu bekommen?

Ist das Geld erst einmal an den „Vermittler“ gegangen, ist es leider äußerst schwierig, an das einmal gezahlte Geld wieder heranzukommen. Die Anbieter haben ihren Sitz nämlich oft im Ausland oder man findet die angebliche Firma gar nicht mehr.

? Was muss man beachten, wenn ein „Kredit ohne Schufa“ angeboten wird?

Es wird regelmäßig für schnelles Geld ohne große Formalitäten und ohne Schufa-Abfrage geworben. Beantragen Verbraucher einen solchen Kredit, erhalten sie sofort eine „Finanzierungszusage“ über die Höhe der angefragten Summe. Aber vor der Auszahlung muss ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen werden, der dann oft per Nachnahme und gegen eine happige Gebühr zugeschickt wird. Die irreführende Vertragsgestaltung führt dazu, dass der Verbraucher erst zu spät erkennt, dass es sich eigentlich um einen „Finanzsanierungs-Vermittlungsvertrag“ handelt.

? Was bedeutet das - drohen weitere Kosten?

Der Vermittler besorgt keinen Kredit, sondern bietet nur seine Dienste bei der Vermittlung eines weiteren „Dienstleisters“ zur Sortierung der Schulden und Gläubiger an. Natürlich gegen eine hohe Verwaltungsgebühr. Bevor der Finanzsanierer mit dieser Arbeit beginnt, wird oft auch noch eine Einmalsumme fällig. Geld fließt also nur auf das Konto der fragwürdigen Anbieter. Und auch nur ein geringer Teil der vertraglich vereinbarten monatlichen Zahlung geht überhaupt an die eigentlichen Gläubiger. Statt einer Kreditüberbrückung für den finanziellen Engpass kommen noch mehr Kosten auf die Betroffenen zu.

Das Team der Lüner Verbraucherberatung bietet weiterhin aufgrund von Corona eine Beratung telefonisch, Tel. (02306) 30138 - 01, per E-Mail: luenen@verbraucherzentrale.nrw und Fax, (02306) 30138 - 08, an. Wenn ein persönliches Gespräch nötig ist, wird ein Termin vereinbart und das Gespräch unter den notwendigen Hygieneauflagen in der Beratungsstelle durchgeführt.