Knöllchen-Affäre: CDU schaltet Aufsichtsbehörde ein
Disziplinarverfahren möglich
In der Affäre um das nicht gezahlte Knöllchen des Lüner Bürgermeisters Jürgen Kleine-Frauns hat die CDU sich jetzt an den Landrat gewandt: Die Aufsichtsbehörde soll die Angelegenheit „in Hinblick auf ein Disziplinarverfahren“ prüfen.
Der Brief sei am Mittwoch eingegangen, erklärt Birgit Kalle, Sprecherin des Kreises. „Wir gucken uns das jetzt genau an und prüfen, ob wir tätig werden“, sagt sie. Wie lange es dauert, bis das feststeht, könne sie nicht sagen: „Wir prüfen so schnell wie möglich aber so gründlich wie nötig“, sagt sie.
Die CDU-Fraktion äußerte sich am Mittwochmorgen in einer Stellungnahme zu ihrem Vorgehen. Demnach sieht sie zentrale Fragen in der Geschichte noch nicht geklärt: „Könnte es sich um eine rechtswidrige Anweisung an untergebene Mitarbeiter in eigener Sache handeln oder nicht?“, heißt es dort etwa. Bürgermeister Kleine-Frauns hatte eine auf einem Bußgeldbescheid handgeschriebene Mitteilung an die Ordnungsbehörde faxen lassen: „Zahle ich nicht!“ und „Bitte nachdenken“ war darauf zu lesen. Darauf wurde das Bußgeld widerrufen.
Laut Kleine-Frauns ein normaler Vorgang, schließlich habe er seine R-Karte, einen Parkausweis für Ratsmitglieder, ausgelegt. In der Marienstraße, in der er zu dem Zeitpunkt parkte, galt der jedoch nicht. Dennoch sei es gebräuchlich, dass Ratsmitglieder, wenn sie den Ausweis in Ausübung ihres Mandats nutzten, das Knöllchen nach einem Anruf im Bürgermeister-Büro nicht zahlen müssten.
Was die Lüner CDU zudem kritisch sieht:
Die Lüner CDU sieht das Verhalten des Bürgermeisters auch abseits der angeregten Prüfung durch die Aufsichtsbehörde kritisch. „Würde er den Vorgang hausintern klären und nicht den Mitarbeitern gleich den Staatsanwalt hinterherjagen, hätte das Vertrauen in der Verwaltung vielleicht wieder hergestellt werden können.“ Am Dienstag ging bei der Staatsanwaltschaft Dortmund die Anzeige der Stadt Lünen ein – unter anderem wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz NRW. Ein unbekannter Informant hatte den Schriftverkehr zwischen Kleine-Frauns und Verkehrsüberwachung veröffentlicht.
Die Überprüfung der Kommunalaufsicht könnte unter anderem in ein Disziplinarverfahren münden. Als kommunalem Wahlbeamten würden dem Bürgermeister dann laut Landesdisziplinargesetz verschiedene Maßnahmen drohen, die Spanne reicht von einer Geldbuße bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – also der Entlassung. Noch läuft jedoch erst einmal die Prüfung, ob ein solches Verfahren überhaupt eingeleitet wird.