Klinikum Lünen-Werne lockert ab 8. März das Besuchsverbot

Einschränkungen bleiben

Gelockert wird ab 8. März das Besuchsverbot im Klinikum Lünen-Werne. Es gelten aber weiterhin Einschränkungen: Besucher dürfen nur zu bestimmten Zeiten kommen und brauchen einen aktuellen Test.

Lünen

, 07.03.2022, 17:35 Uhr / Lesedauer: 1 min
Besuche im St. Marien Hospital Lünen sind unter Einschränkungen wieder möglich.

Besuche im St. Marien Hospital Lünen sind unter Einschränkungen wieder möglich. © Fröhling (A)

Das Klinikum Lünen-Werne mit dem St. Marien Hospital Lünen und dem St. Christophorus Krankenhaus Werne reagiert auf die momentane Corona-Situation: Das Besuchsverbot wird gelockert. Die Regelung gilt ab Dienstag, 8. März.

Zwar sei die Zahl der Covid-Patienten in beiden Krankenhäusern weiterhin hoch, doch viele der geimpften Patientinnen und Patienten müssten nur wenige Tage stationär behandelt werden und bräuchten keine intensivmedizinische Betreuung. „Außerdem haben wir in den letzten Tagen keinen außerordentlichen Anstieg der Hospitalisierungsrate festgestellt“, berichtet Dr. Sabine Meyer, Leiterin des Corona-Koordinationsteams und Krankenhaushygienikerin des Klinikums Lünen-Werne.

Auch im St. Christophorus Krankenhaus Werne sind Besuche unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt.

Auch im St. Christophorus Krankenhaus Werne sind Besuche unter bestimmten Bedingungen wieder erlaubt. © Claeßen (A)

Besuche nur für 30 Minuten

Für Besucher und Besucherinnen gelten Zutritts-und Hygienevorgaben, um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten. Besuche sind nur zwischen 15 und 19 Uhr für maximal 30 Minuten möglich. Der letzte Einlass ist um 18.30 Uhr. Gäste brauchen einen negativen SARS-CoV-2-Antigen-PoC-Test oder PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Dies gilt auch für genesene, vollständig geimpfte oder geboosterte Personen. Akzeptiert werden nur Tests von zertifizierten Teststellen. Testmöglichkeiten befinden sich unweit der beiden Krankenhäuser.

Gäste müssen sich vorab auf der jeweiligen Station anmelden. Besuche sollen auf ein bis zwei Angehörige beschränkt werden. Bedingungen sind die AHA-L Regeln, ein Abstand von 1,50 Meter und das Tragen einer FFP-2 Maske. Händedesinfektion und Lüften der Patientenzimmer vor und nach dem Besuch sind nötig.

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