Neue Corona-Regeln im Klinikum Lünen-Werne: Anstelle des Testnachweises einer offiziellen Teststelle („Bürgertest“) ist fortan ein negativer Corona-Selbsttest ausreichend für den Zutritt ins Krankenhaus. Das berichtet das Klinikum am Donnerstag (22. Dezember) in einer Pressemitteilung. Demnach gelte jedoch weiterhin die FFP-2-Maskenpflicht und die eigenverantwortliche Einhaltung der AHA-L Regeln zum Schutz unserer Patienten.
Hintergrund dieser Änderungen ist eine neue Corona-Schutzverordnung (CoronaSchVO), die ab dem 23. Dezember gilt. Kontrolliert wird der negative Selbsttest demnach in der Regel nicht mehr. Es genügt die mündliche Bestätigung. „Bei begründeten Zweifeln, beispielsweise im Falle von Symptomen, kann eine Testung vor Ort unter Aufsicht verlangt werden“, schreibt das Klinikum in der Mitteilung.
PCR-Test für einige Patienten
Die neuen Regeln gelten für Besucher sowie für Patienten, die für einen Termin, eine Besprechung oder eine Untersuchung ins St. Marien Hospital Lünen und ins St. Christophorus Krankenhaus Werne kommen. Die Tests müssen selbst angeschafft werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Test in einem Testzentrum durchführen zu lassen.
Für Patienten, die sich stationär im Klinikum befinden und sich beispielsweise einem operativen Eingriff oder einer weitergehenden ambulanten Untersuchung wie einer Gastroskopie, Bronchoskopie oder Ähnlichem unterziehen müssen, wird durch die jeweiligen Fachambulanzen im krankenhauseigenen Testzentrum eine PCR-Testung organisiert.
Letzter Einlass um 18 Uhr
Während der Besuchszeiten von 10 bis 19 Uhr können Besucher laut Klinikum unangemeldet über den Haupteingang ins Krankenhaus kommen. Der letzte Einlass ist um 18 Uhr.
„Wir bitten alle Besucher:innen und Patient:innen, die FFP-2 Maskenpflicht selbstständig und unaufgefordert zu befolgen. Wichtig ist vor allem das korrekte Tragen einer FFP-2 Maske, da dadurch eine Ansteckung effektiv verhindert werden kann“, berichtet Frau Dr. Sabine Meyer, Leiterin des Corona-Koordinationsteams und Krankenhaushygienikerin des Klinikums Lünen-Werne.
Ausnahmen von den Regeln
Kinder unter 6 Jahren, Gehörlose oder Schwerhörige sowie deren Begleitpersonen und Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung keine Maske tragen können, sind von der Maskenpflicht befreit. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren dürfen das Krankenhaus auch mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz (MNS) statt mit einer FFP-2 Maske betreten. Des Weiteren sind Kinder unter 6 Jahren nicht verpflichtet, vorab einen Selbsttest durchzuführen.
Im St. Marien Hospital Lünen werden Stand 21.12., 12 Uhr, 57 Covid-Patienten behandelt. Vier der Covid-Patienten werden auf der Intensivstation betreut und eine Person wird beatmet. Im St. Christophorus Krankenhaus Werne befinden sich aktuell 14 Patienten mit einer Covid-Infektion, von denen keiner intensivmedizinisch betreut wird.
Grippewelle und viele Corona-Patienten: Angespannte Lage im Klinikum Lünen-Werne
Chefapotheker des Klinikums Lünen-Werne zu Medikamenten-Mangel : „Kann so nicht weitergehen“
Standortleiter St. Marien Hospital Lünen: Wäscheberg gehört auch zum Job