Kamener Straße: Nur Umgestaltung oder radikaler Kahlschlag?

An der Rundsporthalle

An der Kamener Straße laufen Grünpflegemaßnahmen. Umgestaltung nennt es die Stadt, Kahlschlag nennt es ein Bürger. Er glaubt sogar, dass nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Lünen

, 12.03.2019, 09:00 Uhr / Lesedauer: 2 min
Zwischen Rundsporthalle und Kamener Straße laufen Grünpflegemaßnahmen durch die Wirtschaftsbetriebe Lünen. Dabei wurden auch mehrere Bäume gefällt.

Zwischen Rundsporthalle und Kamener Straße laufen Grünpflegemaßnahmen durch die Wirtschaftsbetriebe Lünen. Dabei wurden auch mehrere Bäume gefällt. © Peter Fiedler

Für Horst Vollmer ist es ein trauriges Bild, das sich im Stadtpark zwischen Kamener Straße und Rundsporthalle bietet. Bäume sind gefällt, Büsche sind gerodet worden. Kahlschlag nennt es Vollmer. „Wertvoller Lebensraum für Tiere und Pflanzen ist vernichtet worden“, sagt er - und geht in seiner Kritik noch weiter. Noch nach dem 1. März sei dort gerodet worden, obwohl das verboten sei.

Stadt: „Sämtliche Arbeiten gesetzeskonform“

Die Stadt Lünen weist diese Kritik zurück: „Sämtliche Baumfällarbeiten wurden bis Ende Februar 2019, also gesetzeskonform durchgeführt. Zurzeit werden lediglich die Stümpfe der Bäume bearbeitet und Bodenmodellierungen durchgeführt, was aus unserer Sicht unkritisch ist“, erklärt Stadtsprecher Benedikt Spangardt.

Nach seinen Angaben hat die Abteilung Stadtgrün der Stadtverwaltung die Wirtschaftsbetriebe Lünen (WBL) mit den Arbeiten beauftragt. Was im Stadtpark geschehen ist bzw. noch geschieht, beschreibt der Stadtsprecher so: „Es wird ein Teilbereich des Stadtparks umgestaltet. Es geht konkret um den Grünstreifen mit Baum- und Strauchbestand parallel zur Kamener Straße. Dort wird die Gestaltung an die Gesamtgestaltung des Stadtparks angepasst. Alte, erhaltenswerte und geschützte Bäume wurden freigestellt, das Unterholz wurde entfernt, kranke Bäume wurden gefällt, Bodenmodellierungen werden ausgeführt, die Böschungen werden weniger steil ausgeführt, abschließend werden die Freiflächen mit Rasen begrünt.“

Kammer: Nicht alles nach dem 1. März verboten

Wären Bäume noch nach dem 1. März gefällt bzw. Büsche gerodet worden, wäre das wohl in der Tat gesetzwidrig gewesen. Doch nicht alle Grünarbeiten sind nach dem 1. März verboten, heißt es bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Die Vorschrift besage lediglich, dass man in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken und Gebüsche nicht roden, abschneiden oder zerstören dürfe.

„Erlaubt sind aber Maßnahmen, die der Pflege dienen, wie beispielsweise die Entfernung des Jahresaustriebes sowie Form- und Pflegeschnitte. Selbstverständlich ist natürlich für jeden Gartenbesitzer, dass die Schnittmaßnahmen erst dann durchgeführt werden, wenn Jungvögel ihre Nester in der Hecke verlassen haben“, heißt es in einer Mitteilung der Landwirtschaftskammer.

Das NRW-Umweltministerium hat zum Thema ein Merkblatt herausgegeben, das die Regeln für Bäume und Büsche zusammenfasst.

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