Inzidenz stabil unter 35: Weitere Lockerungen im Kreis Unna ab Samstag

Corona-Regeln

Gastronomie und Freibad ohne Test: Ab Samstag (12. Juni) wird im Kreis Unna weiter gelockert. Die Voraussetzungen dafür sind an diesem Donnerstag dank einer stabilen Inzidenz unter 35 erfüllt.

von Kevin Kohues

Kreis Unna

, 10.06.2021, 09:08 Uhr / Lesedauer: 4 min
Außen und innen ohne Testpflicht: In der Gastronomie im Kreis Unna geht es ab Samstag (12. Juni) wieder lockerer zu. (Symbolfoto)

Außen und innen ohne Testpflicht: In der Gastronomie im Kreis Unna geht es ab Samstag (12. Juni) wieder lockerer zu. (Symbolfoto) © dpa

Im Kreis Unna stehen weitere Lockerungen der Corona-Auflagen unmittelbar bevor. Ab Samstag (12. Juni) gilt nicht mehr die Stufe 2, sondern die Stufe 1 der aktuellen Coronaschutzverordnung. Diese gilt in all denjenigen Landkreisen und kreisfreien Städten in NRW mit einer 7-Tages-Inzidenz, die stabil unter 35 liegt. Stabil heißt: Der Wert muss fünf Werktage in Folge unterhalb dieser Schwelle liegen. Das ist im Kreis Unna nun der Fall. Am Donnerstag sackte der Inzidenzwert noch einmal ab auf 21,8 – ein Minus von 6,8 gegenüber Mittwoch.

Stufe 1: Ohne Test ins Freibad und in die Innengastronomie

Damit entfällt ab Samstag etwa die Testpflicht in der Innengastronomie sowie die Ein-Kunde-pro-10-Quadratmeter-Begrenzung im Einzelhandel. Fünf Haushalte (bisher drei) dürften sich im öffentlichen Raum treffen. Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen. Die Freibäder dürfen dann ohne Testpflicht öffnen.

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Übersicht: Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Unna ab Samstag

Über die bereits in Stufe 2 und 3 erlaubten Lockerungen hinaus gilt ab Samstag:

  • Kontakte: Angehörige aus fünf Haushalten dürfen sich ohne Begrenzung der Personenzahl im öffentlichen Raum treffen, außerdem bis zu 100 GGG (Geimpfte, Getestete, Genesene) aus beliebig vielen Haushalten.
  • Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenstunden dürfen ohne Testpflicht innen für bis zu 30, draußen für bis zu 50 Teilnehmer angeboten werden.
  • Einzelhandel: Keine Beschränkungen mehr
  • Kultur: Im Innen- und Außenbereich sind jetzt Konzerte, Aufführungen in Theatern, Opernhäusern und Kinos für bis zu 1000 GGG erlaubt, es gibt Auflagen wie eine Sitzordnung und eine Kapazitätsbegrenzung. Ab 1. September sind auch Musikfestivals mit bis zu 1000 GGG beim Vorliegen eines Hygienekonzepts erlaubt.
  • Sport: Außen und innen ist Kontaktsport für GGG mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt. Im Außenbereich dürfen auch mehr als 1000 Zuschauer ohne Test dabei sein. Es darf allerdings nur ein Drittel der Kapazität ausgelastet werden. Innen sind maximal 1000 getestete Zuschauer, bei einem Drittel der Kapazität und mit Sitzplan zulässig. Da die Landesinzidenz unter 35 liegt, ist auch im Innenbereich Sport ohne Test erlaubt. Ab 1. September sind Sportfeste ohne Personenbegrenzung für GGG zulässig, sofern ein Hygienekonzept vorliegt.
  • Freibäder dürfen ohne Test öffnen.
  • Bordelle, die Außenbereiche von Clubs und Diskotheken dürfen für GGG öffnen. Sofern die Landesinzidenz unter 35 liegt, dürfen ab 1. September Clubs und Diskotheken auch im Innenbereich ohne Personenbegrenzung für GGG öffnen, müssen aber ein Hygienekonzept vorlegen.
  • Messen und Märkte: Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne Personenbegrenzung und ohne Testpflicht erlaubt.
  • Partys sind außen bis zu 100, innen für bis zu 50 GGG erlaubt. Es gibt keine Abstandspflicht.
  • Private Veranstaltungen: Sofern es sich um keine Partys handelt, sind sie außen mit bis zu 250 Teilnehmern ohne Test, innen mit bis zu 100 GGG zulässig.
  • Große Festveranstaltungen wie Volks-, Stadt- und Schützenfeste sind ab 1. September mit bis zu 1000 Besuchern bei einem genehmigten Konzept erlaubt. Sofern die Landesinzidenz unter 35 liegt, gibt es keine Besucherobergrenze.
  • Tagungen und Kongresse sind außen und innen für bis zu 1000 GGG erlaubt.
  • Gastronomie: Sofern auch die Landesinzidenz unter 35 liegt, ist auch für den Innenbereich keine Testpflicht mehr vorgesehen.
  • Busreisen sind ohne Kapazitätsbegrenzung erlaubt, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen.

Die Regeln der Stufe 2 gelten bis einschließlich Freitag

Noch bis einschließlich Freitag (11. Juni) gelten kreisweit aber die Regeln der Stufe 2, die wie folgt aussehen (Geimpfte und Genesene entsprechen jeweils negativ getesteten Personen):

  • Kontaktbeschränkung: Im öffentlichen Raum dürfen sich beliebig viele Menschen aus bis zu drei Haushalten treffen. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
  • Kultur: Konzerte in Gebäuden, Theater, Oper und Kinoveranstaltungen sind mit bis zu 500 Personen, Sitzplan und negativen Tests möglich. Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.
  • Sport: Kontaktfreier Außensport ist ohne Personenbegrenzung und ohne Test möglich. Kontaktsport darf im Freien mit bis zu 25 Personen mit Test ausgeübt werden. Innen (einschließlich Fitnessstudios) ist kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung sowie Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu zwölf Personen erlaubt. Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
  • Freizeit: Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt. Die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist möglich. Minigolfplätze, Kletterparks und Hochseilgärten können mit negativem Test genutzt werden. Gleiches gilt für Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen oder ähnlichem.
  • Einzelhandel: Einkaufen ist ohne Testpflicht möglich, die Anzahl der Kunden ist auf eine Person pro 10 Quadratmeter begrenzt.
  • Private Veranstaltungen: Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
  • Gastronomie: Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden – für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.
  • Tourismus: Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen und Ferienwohnungen sind mit negativem Test möglich. Private Übernachtungen in Hotels sind ebenfalls mit negativem Test möglich. Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt. Busreisen können mit einer Auslastung von maximal 60 Prozent und negativen Tests durchgeführt werden.
  • Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht mit negativem Testergebnis und ohne Mindestabstände ist möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 10 Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.
  • Tagungen und Kongresse: Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.
  • Angebote der Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote können in Räumen mit maximal 20, draußen mit maximal 30 jungen Menschen durchgeführt werden. Negative Tests sind erforderlich. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich. Ferienangebote und Ferienreisen sind nur mit negativem Test möglich.
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In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, dass auch die Test- und Maskenpflicht an den Schulen entfällt. Dies war leider falsch. Hier erklären wir die Regeln an den Schulen. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.