Offiziell: Lockerungen im Kreis Unna gelten ab Sonntag – Innengastronomie darf öffnen

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Offiziell: Lockerungen im Kreis Unna gelten ab Sonntag – Innengastronomie darf öffnen

rnCorona-Pandemie

Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Unna liegt am Freitag den fünften Werktag in Folge unter 50. Damit ist ab Sonntag (6. Juni) wieder einiges mehr erlaubt – etwa die Öffnung der Innengastronomie.

von Kevin Kohues

Kreis Unna

, 04.06.2021, 09:27 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Unna liegt am Freitag bei 38,7 und damit den fünften Werktag in Folge unter der wichtigen Schwelle von 50. Damit können die Corona-Beschränkungen weiter gelockert werden.

Ab dem übernächsten Tag der Feststellung durch das Land NRW – das ist Sonntag, der 6. Juni – greift im Kreis Unna die Inzidenzstufe 2 der aktuellen Coronaregeln (Inzidenz zwischen 35 und 50).

Die zentralen Punkte sind laut einer Mitteilung des Kreises diese:

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.
  • Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.
  • Die Öffnung aller Bäder, Saunen und Indoorspielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt.
  • Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.
  • Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt.
  • Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist.
  • Im Einzelhandel ist ein Kunde pro 10 Quadratmeter zulässig (bisher: 20 Quadratmeter).

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Bis Samstag gelten noch die Regeln der Inzidenzstufe 3

Bis Samstag, 5. Juni, gelten aber weiterhin die Regeln der Stufe 3. Diese beinhalten unter anderem, dass sich im öffentlichen Raum beliebig viele Menschen aus bis zu zwei Haushalten treffen dürfen und die Öffnung der Außengastronomie mit Testpflicht.

Ab Sonntag ist der Kreis Unna einer von 17 Landkreisen und kreisfreien Städten in der Stufe 2. Weitere 22 befinden sich laut einer aktuellen Liste des Landesgesundheitsministeriums noch in der Inzidenzstufe 3. Indes haben 14 bereits die Inzidenzstufe 1 (unter 35) erreicht.

Inzidenzstufe 1 frühestens ab dem 13. Juni möglich

Hierfür muss die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 35 liegen, ehe sie am übernächsten Tag greifen kann. Diese Stufe könnte der Kreis also frühestens am 13. Juni erklimmen.

Mit ihr wären weitere Lockerungen verbunden. Zum Beispiel dürften sich dann Angehörige aus fünf Haushalten ohne Begrenzung der Personenzahl im öffentlichen Raum treffen, außerdem bis zu 100 Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete aus beliebig vielen Haushalten. Die Beschränkungen im Einzelhandel würden wegfallen, ebenso die Testpflicht in der Innengastronomie. Auch die Freibäder dürften dann ohne Tests öffnen.

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