Inzidenz im Kreis Unna unter 50: Diese Lockerungen gelten ab Sonntag für Sportler

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Inzidenz im Kreis Unna unter 50: Diese Lockerungen gelten ab Sonntag für Sportler

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Sportler und Vereine im Kreis Unna dürfen sich auf neue Corona-Lockerungen freuen. Denn der Inzidenzwert liegt stabil unter 50. Wir geben einen Überblick, was ab Sonntag (6. Juni) erlaubt ist.

Kreis Unna

, 04.06.2021, 11:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Gute Nachrichten für die Amateursport-Szene im Kreis Unna: Die 7-Tages-Inzidenz lag am Freitag (4. Juni) den fünften Werktag in Folge unter dem Wert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Wie das Land NRW nun bestätigte, treten damit ab Sonntag (6. Juni) weitere Lockerungen für Sportler und Vereine in Kraft. Wir geben einen Überblick über die neuen Regeln.

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Im Kreis Unna gilt ab Sonntag die Inzidenzstufe 2 der aktuellen Coronaregeln (Inzidenz zwischen 35 und 50). Damit verbunden sind Lockerungen in den Bereichen Kontaktsport, Hallensport sowie Training in Fitnessstudios. Folgende Regeln der Inzidenzstufe 2 gelten ab dann kreisweit für Sportler und Vereine:

  • Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Menschen möglich – innen mit zwölf. In diesen Fällen muss man getestet, geimpft oder genesen sein und seine Kontaktdaten hinterlassen.

  • Außen ist außerdem kontaktfreier Sport mit beliebig vielen Menschen möglich - ohne Tests.

  • Innen ist kontaktfreier Sport mit beliebig vielen Menschen möglich - wenn diese getestet, genesen oder geimpft sind und ihre Kontaktdaten hinterlassen. Das gilt auch für Fitnessstudios. Aber: Der Mindestabstand muss eingehalten werden, hochintensives Ausdauertraining (Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining) sind untersagt.

  • In Gruppen von bis zu 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen ist das Training im Freien erlaubt - ohne Tests. Diese Regelung ist bereits seit einer Inzidenz unter 100 erlaubt.

  • Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen im Freien ohne Negativtestnachweis und mit bis zu 1000 Personen, höchstens aber einem Drittel der regulären Zuschauerkapazität ist erlaubt.

  • Der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen in Innenräumen bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen ist erlaubt. Es muss aber Rückverfolgbarkeit für die Zuschauer auf den Sitz- und Stehplätzen sichergestellt werden.

  • Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen wie Umkleiden und Duschen ist erlaubt - unter Einhaltung der Hygieneanforderungen und des Mindestabstands.