Geschäftsführer Dr. Achim Grunenberg, Marketingleiterin Jasmin Teuteberg und Dr. Prokurist Gerd Koch (von links) sind überzeugt, dass die Beibehaltung der Maskenpflicht und 3G-Regel im Lüner Hallenbad bei den Nutzern weiterhin auf Verständnis stoßen wird.

© Daniel Claeßen

Ins Lüner Hallenbad geht es vorerst weiter nur mit Maske und 3G-Regel

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Welche Corona-Regeln ab dem kommenden Samstag, 2. April, gelten werden, ist noch unklar. Doch schon jetzt machen Institutionen von ihrem Hausrecht Gebrauch, darunter auch das Lüner Hallenbad.

Lünen

, 30.03.2022, 12:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Während die Länder noch diskutieren, ob die strengeren Corona-Regeln am Wochenende entfallen könnten und ab 2. April in vielen Bereichen gelockert wird, macht die Bädergesellschaft Lünen Nägel mit Köpfen. Angesichts der aktuell sehr hohen Inzidenzen im Kreis Unna bleibt sie bei ihrem bisherigen Schutz- und Hygienekonzept.

„Beim Lippe Bad soll es zur allgemeinen Sicherheitslage und damit zum Vorteil aller Menschen bei den gegenwärtigen Zugangsregeln bleiben“, erklärt Dr. Gerd Koch, Prokurist der Bädergesellschaft Lünen. Das heißt, dass Badegäste auch über den 2. April hinaus die Maskenpflicht einhalten müssen. Zudem erhalten nur die Bürger Zugang, die die 3G-Regel erfüllen.

Hausrecht zum Schutze aller

Damit greift die Bädergesellschaft Lünen auf ihr Hausrecht zurück, das es ihr ermöglicht, eigene, auch strengere Rahmenbedingungen für die Badnutzung aufzustellen. „Sicher wollen wir alle wieder zurück zur Normalität“, sagt Geschäftsführer Dr. Achim Grunenberg. „Wir wollen aber auch alle gesund bleiben. Deswegen ist diese Entscheidung zum Schutz unserer Badegäste und Mitarbeiter zu verstehen.“ Die Regelungen hätten in den vergangenen Wochen und Monaten gut funktioniert, sodass der Geschäftsführer des Lippe Bades davon ausgeht, dass dies auch weiterhin so bleibt.

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Mit der Entscheidung folgt das Lippe Bad den Empfehlungen von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sowie der Deutschen Krankenhausgesellschaft.