Ein launiger Tag im Seepark und das ein oder andere Gläschen Champagner mit „Gästen“ am Kiosk: Am 31. März ließ es sich der Senior aus Lünen gut gehen. An sich nicht verwerflich, hätte er sich abends nicht hinter das Steuer gesetzt. Denn das hatte Folgen.
Auf der Straße Kreikenhof begegnete er der Polizei und den Beamten fiel auf, dass der 80-Jährige Schlangenlinien fuhr und auf den Gehweg geriet, als er einem parkenden Auto auswich. Sie stoppten ihn, stellten fest, dass er lallte und ihm die Papiere, die er vorzeigen sollte, mehrfach runterfielen. Nach einem positiven Atemalkoholtest nahmen sie ihn mit zur Wache und dort brachte eine Blutuntersuchung ans Licht, dass er eine knappe Stunde später noch 0,92 Promille im Blut hatte. Sein Führerschein wurde sichergestellt.
Einige Wochen nach dem Märzabend erhielt der Rentner Post der unangenehmen Sorte: Per Strafbefehl wurde er wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr zu 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Auch erhielt er neun Monate Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Da er damit ganz und gar nicht einverstanden war, legte er Einspruch ein.
„Ich glaube nicht, dass ich verurteilt werde“
Diesem Einspruch folgte jetzt die Verhandlung vor dem Amtsgericht und der Lüner berichtete von seinem Tag im Seepark, dem Champagner, einem Anruf seiner erzürnten Gattin, der daraufhin eilig angetretenen Heimfahrt und der Begegnung mit der Polizei. „Dann seh ich die beiden Gestalten schon“, erinnerte er sich leicht flapsig an den Anblick der Beamten. Seiner Überzeugung nach kein Zufall.
Die Papiere habe er nur ein einziges Mal fallen lassen - aus Schreck. Schlangenlinien und Fahren über den Gehweg - das glaube er nicht. Und: „Ich bezweifle, dass das mein Blut war.“ Was die Polizisten da behaupteten, das stimme gar nicht. „Ich kann schwören, dass das stimmt, was ich sage“, versicherte er und fügte siegessicher hinzu: „Ich glaube nicht, dass ich verurteilt werde.“
Angeklagter fordert Freispruch
Der angeklagte Rentner irrte. Beide Polizeibeamte konnten sich lebhaft an den Zwischenfall erinnern, bestätigten die Ausfallerscheinungen und schilderten ihre Wahrnehmungen detailreich und zur späteren Überzeugung des Gerichts absolut glaubhaft. Der Lüner, der zwar auf Ermittlungen im Hinblick auf die Blutprobe verzichtete, blieb bei seiner Version und parierte den Antrag seines Verteidigers, der auf Freispruch plädierte, mit einem launigen „Richtig!“.
Beeindrucken konnte das Richter Ulrich Oehrle nicht. „Das Gesamtbild spricht wirklich dafür, dass der Angeklagte alkoholbedingt eingeschränkt war.“ Und der 80-Jährige habe vor Gericht nicht gerade den reuigen Sünder gegeben. Für den endete es mit 1500 Euro Geldstrafe und verbleibenden vier Monaten Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.
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