Lüner (54) beleidigt Frau via Facebook „Du bist peinlich und hast einen dicken Arsch“

Beleidigungen via Facebook: Lüner (54) fehlt vor Gericht
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Der Mann aus Lünen hatte augenscheinlich noch eine Rechnung zu begleichen. Laut Anklage ließ er die mutmaßlich Geschädigte im vergangenen März in einer Chatgruppe bei Facebook wissen, dass sie peinlich sei, nicht arbeiten wolle und überdies einen „dicken Arsch“ besitze.

Die Worte verfehlten ihre Wirkung nicht. Dem Chatverlauf folgte eine Strafanzeige. Dem 54-Jährigen, der in der Vergangenheit bereits einschlägig in Erscheinung getreten war, wurde Beleidigung zur Last gelegt.

Entlastungszeuge fehlt auch

Jetzt hätte der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden sollen. Bei Aufruf erschien jedoch lediglich die Betroffene, die als Zeugin geladen war. Die Anklagebank blieb leer - trotz ordnungsgemäßer Ladung zum Termin und obwohl der angeklagte Lüner im Vorfeld noch einen „Entlastungszeugen“ benannte. Bei Letzterem, der im Übrigen verhindert war, handelte es sich offenbar um den Verflossenen der Frau. Er sollte bestätigen, wie schlecht es um ihren Charakter bestellt sein sollte.

Angesichts der Abwesenheit des 54-Jährigen konnte nicht verhandelt werden. Folgenlos blieb das Ganze für ihn dennoch nicht. Auf Antrag des Vertreters der Anklage erließ der Richter einen Strafbefehl mit 900 Euro Geldstrafe. Nach Zustellung des Strafbefehls hat der Lüner 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Dann würde doch noch verhandelt - sein Erscheinen vor Gericht vorausgesetzt.

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