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In Lünen ist das Grillen wieder erlaubt – aber nur an wenigen Orten
Grillverbot
Seit Montag (15. Juni) ist das Grillen in der Öffentlichkeit wieder erlaubt. Das entsprechende Verbot hat die Landesregierung aufgehoben. Wo in Lünen darf der Grill jetzt aufgebaut werden?
Wer während der Corona-Pandemie allein oder mit Freunden grillen wollte, musste das bisher zu Hause tun. Die Coronaschutzverordnung hat das Grillen in der Öffentlichkeit verboten. Seit Montag (15. Juni) ist das Verbot durch die NRW-Landesregierung aufgehoben.
Bisher sah der Corona-Bußgeldkatalog für „Picknicken oder Grillen auf öffentlichen Plätzen oder Anlagen“ eine Geldstrafe von 250 Euro vor – pro Person.
Grillen in der Öffentlichkeit nur an drei Orten
Davor müssen sich die Lüner nun nicht mehr fürchten. Einfach im Park den Grill aufstellen ist aber auch weiterhin nicht möglich, denn: „In Lünen ist Grillen im öffentlichen Raum generell nicht erlaubt“, teilt Stadtsprecher Benedikt Spangardt mit. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 20 und 1000 Euro rechnen. „Das ist dann immer eine Einzelfallbetrachtung.“
Laut einer Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Lünen ist es untersagt, „auf Verkehrsflächen oder in Anlagen Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu gebrauchen, soweit es nicht durch entsprechende Beschilderung erlaubt ist“.
Schilder, die in der Stadt nicht an vielen Orten aufgestellt sind: „Diese Beschilderung gibt es am Grillplatz Cappenberger See, am Grillplatz Brambauer sowie am Soziokulturellen Zentrum in Gahmen“, weiß Spangardt. Lediglich an diesen drei Plätzen ist in Lünen das Grillen in der Öffentlichkeit folglich erlaubt.
Aktuell gestattet die Coronaschutzverordnung die Zusammenkunft von bis zu zehn Personen, die sich ab sofort auch zum Grillen verabreden dürfen.
Horstmarer See weiterhin mit Grillverbot
Die Aufhebung des Grillverbotes hat auf den Seepark Lünen keine Auswirkungen. Bis zum vergangenen Sommer durfte am Horstmarer See zwar der Grill aufgestellt werden. Der Stadtrat entschied allerdings am 15. August, dass die Grillerlaubnis zurückgenommen wird.
Bis auf Weiteres gilt auch das „Niederlassungsverbot“ am See. Allerdings hielten sich gerade an den Feiertagen Ende Mai immer weniger Lüner an das Verbot.
In der Vergangenheit kontrollierte der Ordnungsdienst der Stadt nicht nur Verstöße gegen die Corona-Auflagen. Stadtsprecher Benedikt Spangardt bestätigte, dass auch die Einhaltung des Grillverbots im Rahmen der üblichen Kontrollen durchgesetzt werde.
In anderen Städten kein grundsätzliches Verbot
Mit der Praxis, das Grillen nur an entsprechend ausgeschilderten Orten zu erlauben, wählte die Stadt mit ihrer Verordnung von 2018 einen anderen Ansatz, als Städte wie Dortmund. Da ist das Grillen auf öffentlichen Flächen grundsätzlich erlaubt – außer, es ist durch entsprechende Hinweise ausdrücklich verboten.
1989 im Ruhrgebiet geboren, dort aufgewachsen und immer wieder dahin zurückgekehrt. Studierte TV- und Radiojournalismus und ist seit 2019 in den Redaktionen von Lensing Media unterwegs.
