Im Fall der getöteten Lünerin (59) Staatsanwaltschaft Dortmund nennt Stand der Ermittlungen

Im Fall der getöteten Lünerin (59): Das ist Stand der Ermittlungen
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Im Fall der im Juni vergangenen Jahres durch Messerstiche in ihrer Wohnung im Geistviertel getöteten Lünerin (59) tappen die Staatsanwaltschaft Dortmund und die Polizei im Dunkeln.

Wie Staatsanwalt Carsten Dombert am Dienstag (10. Januar) auf Anfrage unserer Redaktion sagte, hätten sich nach der Entlassung eines als zunächst dringend tatverdächtig eingestuften Nachbarns aus der Untersuchungshaft im Oktober 2022 keine weiteren Tatverdachte ergeben. Man könnte auch sagen, erklärte der Staatsanwalt, dass die Ermittlungen bislang nicht zum Erfolg geführt haben: „Wir sind aber weiter unermüdlich am Ball.“

Vollendeter Totschlag

Auf die Frage nach der Wahrscheinlichkeit, dem Täter doch noch auf die Spur zu kommen, hielt sich Staatsanwalt Carsten Dombert bedeckt: „Da wage ich keine Prognose, wir ermitteln wie gesagt weiter.“

Wie berichtet, hatte ein 34-jähriger Lüner rund vier Monate in Untersuchungshaft verbracht. Ihm wurde vorgeworfen, seine Nachbarin erstochen zu haben. Am 20. Juni hatte man die 59-jährige Frau in ihrer Wohnung im Geistviertel mit mehreren Messerstichen im Körper tot aufgefunden und nur zwei Tage später den Tatverdächtigen festgenommen.

Nachdem am 4. Oktober offiziell Anklage gegen ihn erhoben und auf vollendeten Totschlag plädiert wurde, befindet sich der 34-jährige Nachbar seit Ende Oktober wieder auf freiem Fuß.

Angaben zu Fingerabdruck

Wie Staatsanwalt Carsten Dombert seinerzeit sagte, habe der Angeklagte eine Einlassung (Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen) vorgebracht, die „ihm kaum zu widerlegen“ war. In dem entsprechenden Papier soll der Lüner erklärt haben, wie seine Spuren zum Tatort gelangt sind. Ein Fingerabdruck war damals ausschlaggebend gewesen, um auf den Nachbarn als Tatverdächtigen zu kommen.

„Er hat dies dem Gericht erstmalig so mitgeteilt und so plausibel dargelegt, sodass nun keine gerichtliche Handhabe mehr vorhanden ist, um die Anklage aufrecht zu erhalten“, hatte Staatsanwalt Dombert Ende Oktober im Gespräch mit unserer Redaktion gesagt.

Dadurch, dass die Anklage auf vollendeten Totschlag in Folge dessen zurückgenommen wurde, hatte man den Nachbarn Anfang Mitte Oktober aus der Untersuchungshaft entlassen und den Haftbefehl fallen gelassen. Ohne die Einlassung hätte im weiteren Vorgehen das Schwurgericht in Dortmund entschieden, ob eine Hauptverhandlung gegen den 34-Jährigen stattfindet.

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