
In der Friedrichstraße in Lünen wurde am 20. Juni eine tote Frau mit mehreren Messerstichen gefunden. Der festgenommene Tatverdächtige ist weiterhin in Gewahrsam. © Goldstein
Erstochene Frau in Lünen: Tatverdächtiger sitzt noch in Untersuchungshaft
Totschlag
Eine Lünerin (59) war Mitte Juni tot in ihrer Wohnung im Geistviertel gefunden worden. Die Leiche wies zahlreiche Messerstiche auf. Die Ermittlungen gegen den Tatverdächtigen laufen derzeit noch.
Vor gut zwei Wochen (20. Juni) wurde eine 59-jährige Lünerin in ihrer Wohnung tot aufgefunden. Bereits einen Tag später nachdem die Frau entdeckt worden ist, kam es zu einer Festnahme. Der Tatverdächtige sitzt derzeit weiter in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen den 34 Jahre alten Lüner sind noch nicht abgeschlossen. Das erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund am Dienstag (5. Juli) auf Anfrage unserer Redaktion.
Ob es am Ende der Ermittlungen zur Anklage gegen den Tatverdächtigen kommt, bleibe abzuwarten, hieß es. Wie Medien jüngst berichteten, seien die Ermittler durch einen Fingerabdruck am Tatort auf die Spur des 34-Jährigen gekommen, der im Nachbarhaus der durch zahlreiche Messerstiche getöteten Frau in der Friedrichstraße im Geistviertel wohnt.
Der Mann sei in der Vergangenheit erkennungsdienstlich behandelt worden, deshalb habe es bei der Suche einen Treffer gegeben. Der Mann und das Opfer hätten sich gekannt, heißt es diesbezüglich.
Sohn entdeckte Leiche
Entdeckt worden war die Leiche vom 29-jährigen Sohn des Opfers am Montag, den 20. Juni dieses Jahres. Die Obduktion der Frau ergab, dass sie durch die Messerstiche in ihrem Körper zu Tode gekommen ist. Laut dem Gerichtsmediziner habe die Leiche der Lünerin zudem nicht länger als 24 Stunden in der Wohnung gelegen. Die Frau lebte allein in der Wohnung.
Der zuständige Staatsanwalt sprach kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls erst einmal von Totschlag und nicht von Mord. „Wir konnten bisher keine Mordmerkmale feststellen. Daher kommen wir zu diesem Schluss.“
Ein Mord liegt laut Paragraf 211 des Strafgesetzbuches vor, wenn die Täterin oder Täter, beispielsweise aus Habgier, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, mit gemeingefährlichen Mitteln oder heimtückisch tötet.
Jahrgang 1968, in Dortmund geboren, Diplom-Ökonom. Seit 1997 für Lensing Media unterwegs. Er mag es, den Dingen auf den Grund zu gehen.
