In mehreren Mails hat ein Selmer die Vermieter seiner Ex-Freundin beschimpft und bedroht. Vor Gericht entschuldigte er sich bei den Lünern, sprach aber auch von schlimmen Zuständen in der Wohnung. © Glenn Carstens-Peters / Unsplash

Gericht

„Herzloses Schwein“: Selmer bedroht und beleidigt Vermieter in Lünen

Weil er die Vermieter seiner Ex-Freundin bedroht und beschimpft hatte, stand ein 42-jähriger Selmer jetzt vor Gericht. Dort sprach er von schlimmen Zuständen und einer Mäuseplage.

Lünen, Selm

, 10.04.2022 / Lesedauer: 3 min

Im Streit mit den Vermietern seiner Ex-Freundin in Lünen holte ein 42-jähriger Selmer zu verbalen Tiefschlägen aus und versuchte so, sie zu Reaktionen zu nötigen.

Die Wohnung in Lünen suchte er aus und legte sie seiner ehemaligen Partnerin ans Herz. Umso wütender machte es den Selmer dann, als es nicht so lief, wie er es sich vorstellte. Er sah rot, bezeichnete den Vermieter in einer Mail im Juli 2021 unter anderem als „herzloses Schwein“ und drohte, alles zu demolieren, falls der nicht zahle.

Keineswegs netter fiel die Nachricht aus, die er der Vermieterin einen knappen Monat später zukommen ließ. Auch hier stellte er Forderungen, drohte mit Repressalien und fand für sie ebenfalls Beschimpfungen weit unterhalb der Gürtellinie. Und das alles unter laufender Bewährung.

Zusagen nicht eingehalten, angebliche Mäuseplage

Vor dem Amtsgericht stellte der 42-Jährige die strafbaren Botschaften nun gar nicht in Abrede. Gleichzeitig lieferte er aber auch Erklärungen für sein Verhalten. Er sprach von schlimmen Zuständen und einer Mäuseplage, von nicht eingehaltenen Zusagen und den Folgen.

Schließlich habe er seine Ex-Freundin überredet, die Wohnung zu nehmen. „Ich war so in Rage“, betonte er und fügte hinzu, dass er sogar ein Magengeschwür bekommen habe. Wegen des Ärgers habe es eine Beziehungskrise gegeben, die letztlich auch zum Aus geführt habe. „Wir leben jetzt getrennt“, beklagte er.

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Richter Ulrich Oehrle insistierte: „So etwas darf man trotzdem nicht sagen. Sie hätten zu einem Anwalt gehen können.“ Der Angeklagte beteuerte sein Bedauern, verwies erneut auf seine große Rage und darauf, regelrecht zwischen den Stühlen gesessen zu haben. Er habe nicht mehr gewusst, was er tun sollte. „Ich war richtig sauer“, offenbarte er.

Entschuldigung und Geldstrafe

Auch betonte der Selmer, dass er sich gerne persönlich bei der als Zeugin geladenen Geschädigten entschuldigen wolle. Die Gelegenheit erhielt er umgehend: „Es tut mir wirklich leid, dass ich damals so reagiert habe. Ich schäme mich dafür.“

Die Betroffene betonte daraufhin: „Mir ist es einfach wichtig, dass er mich in Ruhe lässt, dass seinerseits keine Drohungen mehr kommen und dass er merkt, dass er so nicht mit Menschen umgehen kann.“

Für den Angeklagten, für den sein Geständnis und die glaubhafte Reue sprachen, endete der Prozess mit 300 Euro Geldstrafe und weiteren deutlichen Worten von Richter Ulrich Oehrle: „Das ist nicht die angemessene Reaktion.“

Der Selmer nahm seine Strafe sofort an. Bevor er den Gerichtssaal verließ, äußerte er noch mit einer Mischung aus Bedauern und dem Wunsch, sich doch irgendwie zu rechtfertigen: „Es passieren manchmal Sachen.“

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