
© picture alliance/dpa
Kinderpornos auf dem Handy: Angeklagter Lüner fehlt vor Gericht
Gericht
Bei einer Durchsuchung hatten Polizisten Fotos und Videos mit Kinderpornos bei einem Lüner gefunden. Vor Gericht fehlte von dem 44-Jährigen jetzt jede Spur. Eine Strafe gibt es trotzdem.
In der Wohnung eines Lüners stießen Ermittler offenbar auf kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos. Dafür hätte sich der 44-Jährige nun vor Gericht verantworten sollen.
Im Herbst 2020 wurde die Wohnung des Lüners offenbar durchsucht und dabei, so die Anklage, entdeckten Polizeibeamte auf Speichermedien und auf einem Handy fünf Bilder und zwei Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten.
Der verbotene Besitz hätte den bis dato vollkommen unbescholtenen Mann nun vor das Amtsgericht bringen sollen. Bei Aufruf der Sache erschien allerdings lediglich der Verteidiger. Von dem 44-Jährigen fehlte jede Spur. Sein Anwalt konnte ihn telefonisch nicht erreichen und wusste auch nicht, wo er sich gerade aufhielt.
Gericht verhängt Haftstrafe auf Bewährung
Folgenlos blieb das Ganze aber nicht. Auf Antrag des Anklagevertreters wurde ein Strafbefehl erlassen, und der Lüner wurde in Abwesenheit zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus soll er 900 Euro Geldbuße an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen. Auch wurde die Einziehung des Handys und des USB-Sticks angeordnet.
Nach Zustellung des Strafbefehls hat der 44-Jährige zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Dann würde die Sache doch noch verhandelt – sein Erscheinen vor Gericht vorausgesetzt.
Lebt im Sauerland und fühlt sich dort überaus wohl. Saß vor über 20 Jahren zum ersten Mal in einem Gerichtssaal, um über einen Prozess zu berichten und hat dabei ihren Traumjob gefunden.
