Als die Nachricht im Juni bekannt wurde, war es ein Paukenschlag für die Lüner Stadtverwaltung, die Lokalpolitik und auch die Bürgerinitiative (BI): Die Klage der BI „Gegen die Müllkippe“ über die Art der Durchführung des Bürgerentscheids kommt vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Am Freitag (25. August, 10 Uhr) beginnt der Prozess. Wir liefern im Vorhinein des Gerichtsverfahrens die Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Was wird genau verhandelt?
Die BI hatte rechtliche Schritte gegen die Stadt Lünen über die Art der Durchführung der beiden Bürgerentscheide „Klöters Feld“ und „Derner Straße“ eingelegt. Bereits direkt nach den Abstimmungen im Dezember des vergangenen Jahres hatte die Initiative Bedenken angemeldet.
Vor Gericht wird über beide Entscheide separat verhandelt, da über beide Gewerbegebiete auch einzeln entschieden wurde.
Was denken die Parteien im Vorhinein über den Prozess?
Marina Lorson, Mit-Initiatorin der BI, sagt: „Wir gehen davon aus, dass der Prozess auf jeden Fall in die Verlängerung geht – sprich vor das Oberverwaltungsgericht nach Münster. Entweder gewinnen wir und die Stadt geht in Revision oder andersrum. Wir versprechen uns kein endgültiges Urteil am Freitag.“
Fest steht: Die BI wird mit einigen Leuten in Gelsenkirchen vertreten sein. „Ich denke, eine Gruppe von 15 bis 20 Menschen werden uns von der Bürgerinitiative zum Prozess begleiten.“
Die Stadt Lünen ist weiterhin überzeugt davon, dass beim Bürgerentscheid rechtlich alles sauber lief. „An der Position der Stadt Lünen hat sich nichts geändert“, teilte Stadtsprecher Daniel Claeßen mit, als klar war, dass es zum Prozess kommt.

Wie lautete das Ergebnis des Bürgerentscheids?
Im Fokus der Bürgerentscheide standen die Fragen: „Sind Sie dafür, dass der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ‚Gewerbegebiet Klöters Feld‘ bzw. ‚Derner Straße‘ aufgehoben wird?
Fest steht: Es gab eine überwältigende Mehrheit, die für die Aufhebung abstimmte. Für den Bürgerentscheid Klöters Feld gab es 8560 Ja-Stimmen, für die Derner Straße 8552 Ja-Stimmen. 1725 (Klöters Feld) bzw. 1719 (Derner Straße) Abstimmende votierten mit „Nein“.
Das Problem: Für die Aufhebung beider Bebauungspläne hätten jeweils mindestens 9823 Abstimmende mit „Ja“ stimmen müssen. Damit verfehlten beide Bürgerentscheide das notwendige Quorum von 15 Prozent Ja-Stimmen aller Abstimmungsberechtigten.
Was sind die Vorwürfe der BI an die Stadt?
Die Gruppe spricht von „Unregelmäßigkeiten und Fehlern beim Abstimmungsverfahren“. Hauptkritikpunkte stellen fehlende Wahllokale und Unstimmigkeiten bei den Briefwahlen dar.
Wenige Wochen nach dem Bürgerentscheid sagte Leo Bögershausen von der BI: „Die Bürger in Brambauer, in der Geist und in Mitte sind Bürger zweiter Klasse. Die Menschen wurden benachteiligt und stiefmütterlich behandelt.“ Er spielt darauf an, dass es bei der Landtagswahl im Mai des vergangenen Jahres insgesamt 66 Wahllokale in der Lippestadt gab. Für den Bürgerentscheid organisierte die Stadt 16 Lokale.
Darüber hinaus kam es auch bei der Briefwahl zu Problemen: Einige Bürgerinnen und Bürger bekamen ihre Wahlunterlagen erst nach der Abstimmung. Jedoch hatte die Stadt Lünen im Anschluss an den Bürgerentscheid Fehler bei der Zustellung ausgeschlossen. Dem entgegnete der zuständige Postdienstleister – mit Blick auf Informationen aus der internen Datenverarbeitung – dass auch einen Tag nach dem Bürgerentscheid noch Briefwahlunterlagen empfangen worden seien.

Klage gegen Bürgerentscheid Klöters Feld: Das sagt der Investor zum anstehenden Prozess
Paukenschlag: Gescheiterter Bürgerentscheid in Lünen kommt vor Gericht: Klage der BI
Kaum Gewerbeflächen in Lünen: Haben Stadt, Politik und WZL den Handlungsbedarf verschlafen?