Klage gegen Bürgerentscheid Klöters Feld Das sagt der Investor zum anstehenden Prozess

Klage gegen Bürgerentscheid: Investor äußert sich zum anstehenden Prozess
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Die Dortmunder Harpen Immobilien GmbH reagiert zurückhaltend auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Dienstag (20. Juni), den Lüner Bürgerentscheid zu den Gewerbegebieten „Klöters Feld“ und „Derner Straße“ dahingehend zu überprüfen, ob bei dessen Durchführung alles rechtmäßig zugegangen ist.

„Was dürfen wir uns doch - hier in Deutschland - glücklich schätzen, gerichtlich die Rechtmäßigkeit von ‚Entscheidungen‘ und/oder auch ‚Verwaltungsakten‘ überprüfen zu lassen.“ Das teilte uns Harpen-Geschäftsführer Franz-Josef Peveling am Donnerstag (23. Juni) auf Anfrage schriftlich mit.

Ob und inwieweit sich ein gerichtlicher Prozess hinziehen könne, möge er nicht beurteilen, erklärte Peveling weiter: „Insofern auch nicht, ob und inwieweit sich dadurch unser Projektzeitplan verändern muss.“

Harpen Immobilien sei weiterhin der Überzeugung, so Franz-Josef Peveling, „hier in Lünen - und für - Lünen einen top-modernen, zukunftsorientierten und ökologisch-technologisch nachhaltigen Gewerbestandort entwickeln und langfristig betreiben zu können – und zu wollen“. Derweil bedauere Harpen die erneuten Aufwendungen für die Stadt Lünen und stehe den „Lünern“ auch weiterhin gerne für den Dialog zur Verfügung.

Fehlende Stimmen

Zur Einordnung:

  • Die Lüner „Bürgerinitiative (BI) gegen die Müllkippe Dortmund-Nord-Ost e.V.“ und ihre weit verzweigten Anhänger waren mit dem von ihnen initiierten Bürgerentscheid zum Planungsstopp für die Gewerbegebiete Klöters Feld und Derner Straße bei der Abstimmung am dritten Adventswochenende (11. Dezember 2022) gescheitert.
  • Dabei hatten 83,26 Prozent für ein Ende der Planungen zum Gewerbegebiet Derner Straße und 83,23 Prozent für einen Planungsstopp für das Gewerbegebiet Klötersfeld gestimmt.
  • Dass die Planungen trotzdem weiterliefen, liegt daran, dass die Wahlbeteiligung zu niedrig war.
  • Die Zustimmung hätte bei mindestens 15 Prozent aller 65.483 Wahlberechtigten Lünerinnen und Lüner liegen müssen (etwa 9800 Stimmen), tatsächlich erreichte sie aber nur 13,1 Prozent (rund 8600 Stimmen). Damit fehlten etwa 1300 Stimmen.
  • Damit hatten sich nach weit verbreiteter Meinung am Ende des vergangenen Jahres diejenigen durchgesetzt, die der Abstimmung ferngeblieben waren.
  • Mit der nunmehr zugelassenen Klage gegen den Bürgerentscheid will die BI eine Wiederholung der Abstimmung über die Gewerbegebiete erreichen.
  • Der Hauptkritikpunkt der Interessengemeinschaft an der Wahl: die geringe Anzahl der Wahllokale, der Zuschnitt der Wahlbezirke und zu spät zugestellte Wahlunterlagen.
  • Wie berichtet, wird die Sache nun am Freitag, 25. August, um 10 Uhr in Gelsenkirchen verhandelt.

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