Weniger Geld für Geflüchtete in Lünen So viel Unterstützung erhalten AWO und Caritas

Weniger Geld für Geflüchtete: So viel Unterstützung erhalten AWO und Caritas
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1061 Geflüchtete und wohnungslose Menschen leben derzeit in Lünen. Sie werden in der Lippestadt von verschiedenen Wohlfahrtverbänden betreut. Dazu gehören die Caritas, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter und die AWO. Diese Verbände werden von der Stadt Lünen mit Geldern unterstützt, um die Versorgung der geflüchteten Menschen oder Menschen ohne festen Wohnsitz sicherzustellen. Wie hoch diese ausfallen, darüber berät nun der Haupt- und Finanzausschuss, der am 5. Dezember im Rathaus der Stadt zusammenkommt.

2024 stellte die Stadt den Wohlfahrtsverbänden für die Maßnahmen zur Unterstützung und Integration 1,3 Millionen Euro zur Verfügung. Mit einer so hohen Summe werden die Verbände in den kommenden Jahren aber nicht rechnen können, denn die Unterstützung durch die Stadt wird erheblich kleiner ausfallen, wie aus der Verwaltungsvorlage für den Ausschuss hervorgeht.

Weniger Stellen in 2025

Demnach sollen die Wohlfahrtsverbände 2025 805.800 Euro, 2026 821.500 Euro und 2027 828.100 Euro aus dem Lüner Rathaus erhalten. Diese Gelder stehen auch für die Bezahlung des Personals – Hauswärter und Sozialbetreuer – zur Verfügung. So werden von den Geldern drei Vollzeitstellen für Hausmeister und zwei Vollzeitstellen für Sozialbetreuer finanziert. Das sind 1,5 bzw. 0,75 Stellen weniger als im Vorjahr.

Ausgaben zwingend notwendig

Als jährlicher Festbetrag werden pro Vollzeitstelle als Hauswart 55.200 Euro und 78.100 pro Vollzeitstelle als Sozialbetreuer berechnet. Damit sind die Kosten für eine Stelle aus Arbeitgebersicht gemeint, die höher sind als das Bruttogehalt eines oder einer Beschäftigten.

Hinzu kommen noch Kosten für Diensttelefone, Dienstreisen oder Büromaterialien. Über alle diese Kosten muss ein Nachweis erbracht werden. Wird weniger benötigt als von der Stadt gezahlt, muss die Differenz zurückgezahlt werden.

An die Gelder kommen die Wohlfahrtsverbände, wenn sie einen entsprechenden Antrag an die Stadt stellen. Dieser wird im Rathaus geprüft und entschieden, wie viele Gelder ausgezahlt werden. Wer dabei wie viel erhält, wird nach den Bedarfen in den einzelnen Stadtteilen entschieden.

Haus in Brambauer
In diesem Haus in Brambauer werden Geflüchtete untergebracht. © Calvin Konietzka

Trotz der derzeit mehr als angespannten Haushaltslage und der bestehenden Haushaltssperre können die geplanten Gelder ausgegeben werden. Denn alle Ausgaben, die zwingend erforderlich sind, können auch während der Sperre getätigt werden. Zudem müssen alle rechtlich verpflichtenden Zahlungen trotz einer vorläufigen Haushaltsführung, in der sich die Stadt Anfang des kommenden Jahres befinden wird, zulässig sein.

Der Erste Beigeordnete der Stadt, Axel Tschersich, argumentiert, ohne die Gelder können Maßnahmen rund um die Integration der Menschen und die Instandhaltung der Unterkünfte nicht mehr gewährleistet werden. Denn die Wohlfahrtsverbände könnten sich die Beschäftigung der Angestellten nicht mehr leisten und müssten diesen kündigen. So entfiele die Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen, ein Schutz durch die Krankenversicherung wäre nicht mehr gewährleistet, Kinder und Jugendliche könnten gegebenenfalls nicht mehr Kita und Schule besuchen.

„Vor diesem Hintergrund sind die Zuwendungen an die Wohlfahrtsverbände sachlich notwendig und zeitlich nicht aufschiebbar“, heißt es abschließend in der Vorlage. Eine endgültige Entscheidung über die Bereitstellung der Gelder wird der Rat im Dezember treffen.

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