Nein, ein Verbot ist es nicht im eigentlichen Sinne. Vielmehr die Installation einer Alternative. „Die Zulässigkeit von Stellplätzen auf den privaten Grundstücksflächen beschränkt sich auf Carports, also überdachte Stellplätze, die nach drei Seiten offen sind bzw. in den seitlichen Abstandsflächen der Wohngebäude an die Gebäudewand anschließen.“
So steht es Vorentwurf des Bebauungsplans zum Baugebiet Grenzstraße in Lünen. Kurzum: Garagen sind nicht erlaubt. Genau das hatte Axel Wolf vor einiger Zeit auf die Palme gebracht. „Aus meiner Sicht werden zukünftige Bauherren in Neubaugebieten gegenüber Bauherren und Hauskäufern in anderen, auch erst vor kurzer Zeit realisierten Baugebieten im Stadtgebiet Lünen, benachteiligt“, sagte er.

In die gleiche Kerbe schlagen nun auch SPD und CDU. Im Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung am 25. Oktober (17 Uhr, Rathaus) wollen die beiden Parteien erreichen, dass die Stadt Garagen bei Bauprojekten mit einplant.
Konkret heißt es: „Bei laufenden und zukünftigen Wohnungsbauprojekten – unabhängig von der Art des Plan- und Genehmigungsverfahrens – hinreichende abschließbare Nebenanlagen sind vorzusehen, soweit der Zweck nicht sowieso durch Tiefgaragen und Fahrradboxen gewährleistet ist. Falls dies nicht von der Verwaltung vorgesehen ist oder wird, ist dies jeweils gesondert und differenziert zu begründen.“
„Entscheidender Wettbewerbsnachteil“
Die politischen Verantwortlichen begründen ihren Vorstoß vor allem mit dem Wettbewerb um neue Mitbürgerinnen und Mitbürger. „Bei der Neuansiedlung und dem Ausweis von Neubaugebieten steht die Stadt Lünen mit den umliegenden Städten und Gemeinden in einem Konkurrenzkampf. Daher ist es wichtig Anreize zu schaffen, um die Wahl des künftigen Wohnsitzes dieses Personenkreises zu gewinnen.“
Ein Verbot der Errichtung von Garagen in den Neubaugebieten würde nach Ansicht von CDU und SPD dazu führen, dass die Stadt Lünen einem erheblichen und vor allem entscheidenden Wettbewerbsnachteil ausgesetzt sei, da die Neubauerwerber bei ihrer Wohnsitzwahl nur wenige Kompromisse eingehen möchten und würden.

In den Planungen der Stadt, die lieber Carports will, heißt es unter anderem: „Garagen werden vielfach als Abstellraum genutzt und somit dem eigentlichen Nutzungszweck entzogen.“ Genau dies könne nach Ansicht der Verwaltung durch Carports weitestgehend ausgeschlossen werden.
In Zeiten des Mobilitätswandels sei jedoch eine Abstellmöglichkeit für Fahrzeuge aller Art von großer Wichtigkeit, argumentieren dagegen die beiden Parteien. „Ferner dienen Garagen auch zusätzlich als Abstellort für umweltschonende Fahrräder und die aktuell und auch zukünftig beliebten E-Bikes, welche sicher ungern nur durch ein Schloss gesichert an einem Carport abgestellt werden wollen.“
Zudem würde durch eine Garage im Regelfall auch ein Stellplatz in der Garageneinfahrt entstehen, welcher die Parkplatzsituation in den Neubaugebieten nachhaltig entspannen würde, begründen CDU und SPD.
Sammel-Garagenhof als Alternative?
Aber nicht nur Hauskäufer rücken in den Fokus des Antrags der Großen Koalition in Lünen. Auch für Mieter von Wohnungen stelle eine Garage oftmals ein K.-o.-Kriterium bei der Wahl des Wohnsitzes dar, finden die politischen Verantwortlichen. „Garagen erhöhen die Attraktivität der Neubauwohnungen signifikant und sorgen für eine erhöhte Nachfrage nach dem höherpreisigen neuen Wohnraum, was sich an der Höhe der erzielbaren Mieten deutlich zeigen wird.“
Sollte die Stadt bei den Carports als der einzigen Lösung bleiben, sehen CDU und SPD noch eine andere Option. Alternativ sei zu prüfen, ob die Errichtung eines separaten Sammel-Garagenhofes in Verbindung mit den bisher geplanten Carports sinnvoll erscheine.
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