Kürzere Mindestdauer, andere Tarife und teurere Tickets: Die Stadt Lünen plant eine Erhöhung der Parkgebühren. Die Regelung soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten – so war zumindest der Plan der Verwaltung.
Im Ausschuss für Sicherheit und Ordnung erklärte Matthias Bork, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Ordnung, jedoch, dass die Änderung vermutlich erst später gelten könnte. „Es könnte sein, dass die neue Umsatzsteuerpflicht erst ab 1. Januar 2025 gilt. Hintergrund dafür sind neue Pläne der Bundesregierung.“ Der Bundestag will zeitnah dazu eine Entscheidung fällen.
Grüne wollen höhere Gebühren
Zur Einordnung: Das neue Umsatzsteuergesetz besagt, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts (wie eine Kommune) zukünftig grundsätzlich als Unternehmer zu behandeln sind. Diese Regelung soll nun laut dem Vorhaben der Ampelfraktionen erst 2025 eingeführt werden. Ursprünglich war dies bereits 2021 geplant, soll nun aber zum zweiten Mal verschoben werden.
Mit den Mehreinnahmen durch die höheren Parkgebühren wollte die Stadt Lünen die Einnahmeverluste ausgleichen, die durch die Änderung der Umsatzsteuer entstehen.
Unterdessen hatten die Grünen einen Änderungsantrag eingereicht. Sie wünschen sich eine Verdopplung der Gebühren. Sprich: Pro Stunde werden 2,60 Euro statt 1,30 Euro fällig oder das Tagesticket kostet 10 Euro statt 5 Euro. Zur Begründung hieß es: „Eine deutliche Erhöhung der Parkscheingebühren wirkt sich richtungsweisend auf die Parkhäuser aus, die in Lünen rund um die Innenstadt ausreichend zur Verfügung stehen, jedoch bei Weitem nicht ausgelastet sind. Durch die deutlich preiswerteren Parkhäuser wird der umweltbelastende Parksuchverkehr vermindert und besser gelenkt.“
Der Ausschuss vertagte das Thema in die nächste Ratssitzung am 15. Dezember.
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