Vollgas wurde einem Lüner (69) zum Verhängnis: Er geriet in eine Kontrolle und es stellte sich heraus, dass er ohne gültigen Führerschein hinter dem Steuer saß. Vor Gericht beteuerte er nun, die Tat beruhe auf einem reinen Missverständnis.
Anfang Mai war der Mann aus Lünen mit seinem Auto reichlich schnell auf der Straße im Hagen unterwegs, obwohl er dort Schritttempo hätte fahren müssen. Die Polizeibeamten registrierten den „Raser“, stoppten ihn und es kam ans Licht, dass er, nachdem ihm die Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen vor einigen Jahren entzogen wurde, keine neue beantragt hatte.
Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden dem umfangreich und auch einschlägig vorbestraften 69-Jährigen nun vor dem Amtsgericht zur Last gelegt. Er beteuerte, dass er damals, als er die Sperrfrist erhalten habe, bei der Polizei angerufen habe, um zu fragen, ob er seinen Führerschein dort abgeben müsse.
Ein Beamter habe ihm daraufhin gesagt, dass die Sperrfrist doch schon abgelaufen sei. Also habe er sich nichts Böses gedacht und nicht gewusst, dass er eine neue Fahrerlaubnis hätte beantragen müssen. Deshalb sei einfach weiter gefahren. Den Irrtum nahm ihm die Richterin ab. Allerdings stellte auch das fahrlässige Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat dar und die bescherte dem Lüner 900 Euro Geldstrafe.
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