Diese Lüner Mauer entscheidet über Zahlungsfrage

Sanierung der Laakstraße

Der Zeitpunkt steht fest: Anfang März startet die Stadt Lünen die Sanierung der Laakstraße. Beginnen will sie mit dem Kanalbau. Vorab gibt es dazu eine Informationsveranstaltung. Und dort wird über die Beiträge gesprochen, mit denen die Anlieger an den Kosten beteiligt werden. Wir verraten, was die Anwohner erwartet.

LÜNEN

, 07.02.2017, 14:22 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Steinmauer an der Laakstraße.

Die Steinmauer an der Laakstraße.

Losgehen soll die Informationsveranstaltung am Mittwoch, 1. März, um 18 Uhr im Gemeindehaus St. Norbert, Ahornstraße 15.

Dort, so die Stadt weiter, „kann dann auch eine unverbindliche Einschätzung zur Beitragshöhe gegeben werden“. Es geht um jene Beiträge, mit denen Anlieger an den Sanierungskosten beteiligt werden. Und diese Beiträge sind, wir berichteten mehrfach, ein Aufreger vor Ort.

Kein Zugang, keine Kosten

Vor allem deshalb, weil künftige Anwohner, die eines der Neubaugrundstücke an der Laakstraße erworben haben, nicht herangezogen werden sollen. Sie hätten, weil ihre Grundstücke hinter der heiß diskutierten Mauer liegen, keinen Zugang zur Laakstraße und müssten deshalb auch keine Beiträge zur Sanierung leisten, so die Begründung der Stadt.

Die CDU-Fraktion findet das ungerecht. Sie beantragt für die Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 15. Februar (17 Uhr, Rathaus): „Die Erschließungskosten im Bereich der Mauer zum Baugebiet Alfred-Meermann-Straße werden aus den umlagefähigen Kosten für die Anlieger der Laakstraße herausgerechnet und nicht anteilig auf die Anlieger der Laakstraße umgelegt.“

CDU zweifelt an Lärmschutzgründen

Dass die Mauer allein aus Lärmschutzgründen errichtet wurde, wie es die Stadt sagt, ist aus Sicht der CDU zweifelhaft. Aus dem Immissions-Gutachten von Dipl.-Ing. Jan Hennings vom 12. Februar 2015 sei eine solche Notwendigkeit „nicht zu entnehmen“. Die Immissionsgrenzwerte würden im Baugebiet eingehalten, lediglich die Orientierungswerte würden leicht überschritten. Die Überschreitung von Orientierungswerten führe im Gegensatz zur Überschreitung von Grenzwerten nicht zwingend zu Maßnahmen. Sie lägen im Ermessensspielraum.

Laakstraße-Ost ist "reines Wohngebiet"

Also doch eine „Beitragsbefreiungsmauer?“ Die Stadt widerspricht. Der Kreis Unna habe „zunächst die Initialzündung für eine lärmtechnische Untersuchung gegeben“, so die Verwaltung. Der Bebauungsplan 213 Laakstraße-Ost sei als „reines Wohngebiet“ festgesetzt worden. Darauf Bezug nehmend seien Lärmschutzmaßnahmen beschlossen worden, auf der Grundlage der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“. Die Stadt spricht von einer Überschreitung der zulässigen Tag-/Nachtwerte um 18 Prozent bzw. 20 Prozent. Es habe daher „nicht zu einer Zurückstellung des Schallschutzes im Zuge der Abwägung“ kommen können.

Mauer ist einzige Maßnahme zur Lärmreduzierung

Die Stadt bestätigt aber, dass der Gutachter nicht ausdrücklich eine Mauer vorgeschlagen hat, sondern „unterschiedliche, aber zu kombinierende technische Maßnahmen zum Lärmschutz“. Die Mauer sei aber aus Sicht der Stadt „die einzig technisch möglich Maßnahme zur flächenhaften Lärmreduzierung“.

Gutachter Jan Hennings (Institut für Immissionsschutz „uppenkamp und partner“, Hamburg) erklärte am Dienstag auf Anfrage: „Wir haben festgestellt, dass mindestens an den Fassaden zur Laakstraße Überschreitungen der Orientierungswerte festzustellen sind, die abgestellt werden müssen. Wir haben dargelegt, wie das passieren kann. Die Abwägung hat die Stadt zu treffen. Wir machen keine Vorgabe. Es ist ein Abwägungsspielraum vorhanden.“