Diese Corona-Regeln gelten aktuell im Kreis Unna
Pandemie
Bund und Länder lockern Corona-Regeln, die Wocheninzidenzen sind aber auch weiter wichtig. Da kann man schnell den Überblick verlieren. Wir erklären, was gerade gilt für den Kreis Unna.

Die Außengastronomie im Kreis Unna darf aktuell öffnen. In Restaurants und Cafés ist ein Verzehr allerdings weiterhin nicht möglich. © dpa
Dies sind die aktuellen Regeln für den Kreis Unna (Geimpfte und Genesene entsprechen jeweils negativ getesteten Personen / Stand: 2. Juni 2021):
- Kontaktbeschränkung: Im öffentlichen Raum dürfen sich beliebig viele Menschen aus bis zu zwei Haushalten treffen.
- Kultur: Außenveranstaltungen können mit bis zu 500 Personen, Sitzplan und negativen Tests durchgeführt werden. Konzerte in Gebäuden, Theater, Oper und Kinoveranstaltungen sind mit bis zu 250 Personen, Sitzplan und negativen Tests möglich. Proben sind außen ohne Personenbegrenzung, innen mit maximal 20 Personen und Test erlaubt – Gesang und Blasinstrumente sind ausgeschlossen.
- Sport: Kontaktfreier Außensport ist mit bis zu 25 Personen möglich. Freibäder dürfen für den Sport (keine Liegewiese) mit negativem Test besucht werden. Bei Außenveranstaltungen sind bis zu 500 Zuschauer mit Sitzplan und negativem Test erlaubt.
- Freizeit: Minigolfplätze, Kletterparks und Hochseilgärten können mit negativem Test genutzt werden. Gleiches gilt für Ausflugsfahrten mit Schiffen.
- Einzelhandel: Einkaufen ist ohne Testpflicht möglich, die Anzahl der Kunden ist auf eine Person pro 20 Quadratmeter begrenzt.
- Private Veranstaltungen: Private Partys sind verboten.
-
Gastronomie: Die Außengastronomie darf mit Testpflicht öffnen. Sitzplätze müssen festgehalten werden. Ein Verzehrverbot im Umkreis gastronomischer Betriebe gibt es nicht mehr.
Übernachtungen im Wohnwagen sind im Kreis Unna derzeit mit negativen Tests möglich. © picture alliance/dpa
- Tourismus: Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen und Ferienwohnungen sind mit negativem Test möglich. Private Übernachtungen in Hotels sind ebenfalls mit negativem Test möglich. Busreisen können mit einer Auslastung von maximal 60 Prozent und negativen Tests durchgeführt werden.
- Außerschulische Bildung: Präsenzunterricht kann ohne Personenbegrenzung erfolgen, in Räumen mit negativem Test. Musikunterricht (auch Gesang und Blasinstrumente) ist mit maximal fünf Personen erlaubt.
- Tagungen und Kongresse: Solche Veranstaltungen sind aktuell verboten.
- Angebote der Kinder- und Jugendarbeit: Gruppenangebote können in Räumen mit maximal 10, draußen mit maximal 20 jungen Menschen durchgeführt werden. Zum Teil sind negative Tests erforderlich. Ferienangebote und Ferienreisen sind nur mit negativem Test möglich.
Diese Corona-Schutzregeln gelten bis auf weiteres. Eine weitere Lockerung erfolgt in der Regel, wenn die Wocheninzidenz von 50 an fünf Werktagen in Folge unterschritten wird.