Bürgermeister halten sich zurück im Sparkassenstreit in Lünen

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Bürgermeister halten sich zurück im Sparkassenstreit in Lünen

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Das Oberverwaltungsgericht ist von der rechtlichen Schwierigkeit der Fusion der Sparkasse Lünen/Selm mit der Stadtsparkasse Werne überzeugt. So reagieren die Bürgermeister.

Lünen, Selm, Werne

, 21.04.2020, 10:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Nach dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen schaut sich jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Münster) die Anfang 2016 vollzogene Fusion der Sparkasse Lünen/Selm mit der kleineren Stadtsparkasse Werne in einem Berufungsverfahren genauer an. Die Bürgermeister der Sparkassen-Trägerstädte Lünen, Selm und Werne halten sich dazu bedeckt:

„Es handelt sich hier um eine Klage von Herrn Hofnagel als Ratsmitglied gegen den Bürgermeister der Stadt Lünen als Ratsvorsitzenden. Der Streitgegenstand ist ein Beschluss des Rates der Stadt Lünen“, erklärte Stadtsprecher Benedikt Spangardt am Montag (20. April) im Auftrag von Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns.

Kläger gegen die Sparkassenfusion

„Dadurch, dass die Berufung zugelassen wurde, befinden wir uns in einem laufenden Verfahren. Der Bürgermeister als Beklagter wird sich im laufenden Verfahren nicht öffentlich zu dem Verfahren äußern“, sagte Spangardt weiter.

Wie berichtet, hatte das OVG Anfang April die Berufung gegen das VG-Urteil vom 25. Juli 2018 zugelassen - wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache.

Kläger war und ist Dr. Johannes Hofnagel, Chef der Wählergemeinschaft „Gemeinsam für Lünen“ (GFL). Das Lüner Ratsmitglied hatte einerseits auf die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29. Oktober 2015 geklagt, mit dem der Lüner Rat der Fusion der Sparkassen Lünen/Selm und Werne zur „Sparkasse an der Lippe“ zugestimmt hat.

Zudem wollte Hofnagel per Klage den Lüner Bürgermeister dazu verurteilt wissen, ihm detailliert Informationen und Auskünfte zu wirtschaftlichen Hintergründen der Sparkassenfusion zu erteilen.

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Auf die Frage, was er dazu sage, dass das OVG Berufung gegen das VG-Urteil zugelassen habe, erklärte Selms Bürgermeister Mario Löhr indes schriftlich:

„Dies ist zunächst eine rechtliche Auseinandersetzung der Stadt Lünen, zu der sich die Stadt Selm nicht näher äußern wird.“

Ebenfalls schriftlich erklärte Wernes Bürgermeister Lothar Christ:

„Zu einem Verfahren eines Lüner Ratsmitglieds gegen den Bürgermeister der Stadt Lünen möchte ich mich nicht äußern.“

Und was ist, wenn das OVG urteilt, dass der Lüner Ratsbeschluss rechtswidrig war und damit auch die Fusion?

Darauf antwortete Selms Bürgermeister Mario Löhr: „Hier müssen das Urteil und die daraus möglichen Folgen abgewartet werden.“

Wernes Bürgermeister Lothar Christ antwortete:

„Wie aus ihrem Artikel (...) hervorgeht, handelt es sich um eine Entscheidung über eine Beschwerde von Herrn Dr. Hofnagel gegen den Bürgermeister der Stadt Lünen. Die Sparkasse ist meines Wissens keine Beteiligte dieses Verfahrens.“