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Oberverwaltungsgericht beschäftigt sich mit Sparkassenfusion in Lünen
Sparkassenfusion
Weil das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW von der rechtlichen Schwierigkeit der Fusion der Sparkasse Lünen/Selm mit der Stadtsparkasse Werne überzeugt ist, wird wieder verhandelt.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Münster) nimmt die Anfang 2016 vollzogene Fusion der Sparkasse Lünen/Selm mit der kleineren Stadtsparkasse Werne nachträglich unter die Lupe. Dabei könnte sich herausstellen, dass der millionenschwere Zusammenschluss rechtswidrig zustande kam:
Wie eine OVG-Sprecherin am Mittwoch (15. April) im Gespräch mit unserer Redaktion bestätigte, hat das Gericht am 3. April die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 25. Juli 2018 zugelassen.
Und zwar „wegen besonderer tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten der Rechtssache“.
Urteil noch dieses Jahr?
Weitere Angaben zur Sache machte die Sprecherin keine. Außer, dass der zuständige Senat anstrebe, noch dieses Jahr ein Urteil zu sprechen.
Rückblick: Am 25. Juli 2018 hatten die Richter der 15. Kammer des VG das Klagebegehren von Dr. Johannes Hofnagel, Chef der Wählergemeinschaft „Gemeinsam für Lünen“ (GFL), nach knapp zweistündiger Verhandlung als „unzulässig“ eingestuft.
Das Lüner Ratsmitglied hatte - wie berichtet - einerseits auf die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 29. Oktober 2015 geklagt, mit dem der Lüner Rat der Fusion der Sparkassen Lünen/Selm und Werne zur „Sparkasse an der Lippe“ zugestimmt hat.

Dr. Johannes Hofnagel freut sich, dass das OVG in Münster die Berufung im Rechtsstreit mit der Stadt Lünen um die Sparkassenfusion zugelassen hat. © Quiring-Lategahn (A)
Außerdem wollte Hofnagel per Klage Lünens Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns als Vertreter der Stadt dazu verurteilt wissen, ihm detailliert Informationen und Auskünfte zu wirtschaftlichen Hintergründen der Sparkassenfusion zu erteilen.
Hilfsweise sollte das Gericht jedenfalls feststellen, dass sowohl die bisherige Verweigerung der Auskünfte sowie der zustimmende Ratsbeschluss rechtswidrig gewesen sind.
Klageforderungen abgewiesen
Die Richter wiesen nicht nur alle Klageforderungen Hofnagels ab, sie ließen auch keine Berufung gegen das Urteil zu. Daraufhin legte Hofnagels Anwalt Dr. Jürgen Küttner von der bundesweit tätigen und auf Verwaltungssrecht spezialisierten Kanzlei „Teipel & Partner Rechtsanwälte“ (Köln) Beschwerde ein - mit Erfolg, wie seit wenigen Tagen feststeht.
„Die Ratsmitglieder der Stadt Lünen, die über die Fusion entscheiden sollten, erhielten nicht die erforderlichen Informationen, um die wirtschaftlichen Aspekte der Sparkassenfusion überhaupt ausreichend beurteilen zu können“, erneuerte Johannes Hofnagel am Mittwoch im Gespräch mit unsere Redaktion seine damaligen Aussagen:
„Es wurde quasi im Blindflug über die Fusion entschieden.“ Um ein Votum auf eine solide Basis stellen zu können, erinnerte Hofnagel erneut daran, dass die „GFL-Ratsmitglieder damals einen Katalog von 12 Auskunftsersuchen in die Beratungen der Ratsgremien eingebracht hatten. Dabei ging es um Informationen, die jeder fachlich qualifizierte und gewissenhafte Kaufmann brauchen würde und die bei solchen Transaktionen einfach vorliegen sollten“.
Sparkassen schweigen
Die entsprechenden Anfragen blieben laut Hofnagel im Rat weitestgehend unbeantwortet. Die Sparkassen verweigerten nachweislich einen Großteil der gewünschten Auskünfte zu ihrer wirtschaftlichen Lage mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht. Letztlich stimmte der Rat mehrheitlich, vor allem mit den Stimmen von SPD und CDU, gegen die Stimmen der GFL der Fusion zu.
„Nun haben wir wieder Hoffnung, dass dieser höchst merkwürdige Vorgang aufgerollt wird und Defizite endlich gerichtlich aufgedeckt werden“, sagte Hofnagel Mittwoch. Im Kern gehe es schlicht darum, dass Ratsmitglieder vor solch‘ weitreichenden Beschlüssen ausreichend informiert werden. Nur dann können sie gut und fachlich fundiert zum Wohle der Stadt Entscheidungen treffen, betonte Hofnagel:
„Ziel der ganzen Angelegenheit ist es nicht, die Fusion zu kippen. Es geht um ihre ordentliche Bewertung und ob die Stadt Lünen eine ausreichend hohe Beteiligungsquote an der fusionierten Sparkasse erhalten hat.“
An der Sparkasse an der Lippe ist die Stadt Lünen mit 55 Prozent, Selm mit 10 und Werne mit 35 Prozent beteiligt. Entsprechend fällt die Gewinnbeteiligung aus für den Fall, dass der Gewinn auch ausgeschüttet wird (2016) und nicht wie 2017 und 2018 in die Sicherheits-Rücklagen fließt.
Informationen zur Ertragslage
Vor diesem Hintergrund pocht Dr. Johannes Hofnagel, seines Zeichens auch Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Dortmund, weiterhin auf Informationen zur Ertragslage inklusiver stiller Reserven und Lasten vor Abschluss der Fusion: „Nur mit diesen Kenntnissen können die Beteiligungsquoten der Städte an der neuen, fusionierten Sparkasse ordentlich beurteilt werden.“
Hofnagels Anwalt Dr. Jürgen Küttner erklärte am Mittwoch, dass es für ihn und seinen Mandaten unter anderem nicht nachvollziehbar sei, dass die Sparkassen sich auf ihre Verschwiegenheitspflicht selbst gegenüber ihren Trägern (den Städten, Anm. d. Red.) und deren Räten berufen.
Landesweite Auswirkungen?
Sollte das OVG urteilen, dass die Beschlüsse des Lüner Rates rechtswidrig waren und damit die Fusion rechtswidrig erfolgte, könnte das, so Küttner, landesweit Beachtung finden und Auswirkungen auf den künftigen Umgang mit Informationen nicht nur bei Sparkassenfusionen sondern auch beim Zusammenschluss städtischer Unternehmen haben: „Wie im Nachhinein damit umzugehen ist, wird man dann klären müssen.“
Jahrgang 1968, in Dortmund geboren, Diplom-Ökonom. Seit 1997 für Lensing Media unterwegs. Er mag es, den Dingen auf den Grund zu gehen.
