„Bedrohung der jüdischen Bevölkerung“: Stadt entfernt Plakate der Partei „Die Rechte“
Europawahl
Unmittelbar vor der Europawahl sind Plakate der Partei „Die Rechte“ mit zwei bestimmen Motiven aus dem Stadtbild entfernt worden. Grundlage ist eine Gerichtsentscheidung.

Solche Plakate der Partei „Die Rechte“ ließ die Stadt Lünen entfernen. © Polizei
Wie die Stadt Lünen am Wahlsonntag mitteilte, haben Beschäftigte der Verwaltung die Wahlplakate entfernt, nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW am Freitag (24. Mai) ein Verbot bestimmter Plakate der Partei „Die Rechte“ bestätigt hatte.
„Die Stadt Lünen hatte am späten Freitagnachmittag von dem Beschluss des OVG erfahren und die bestehende Erlaubnis zum Aufhängen von Plakaten der Partei widerrufen. Weil wegen des Wochenendes nicht damit zu rechnen war, dass die Partei die Plakate rechtzeitig vor der Wahl selbst hätte abhängen können, entfernte die Stadt die beiden Plakatmotive selbst“, heißt es in der Mitteilung.
OVG: In anderen Fällen Ergebnis wie für Bochum
Anlass für die Entscheidung des OVG war laut Stadt eine Beschwerde der Partei gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, das ein Verbot der Plakate in Bochum bestätigt hatte. Eine OVG-Sprecherin sagte nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa), der Beschluss beziehe sich zwar zunächst konkret auf den vorliegenden Fall. Sollte es aber in anderen NRW-Städten ebenfalls nach Auflagen gegen das Plakat zu einer OVG-Abwägung kommen, so werde das Ergebnis genauso ausfallen wie für Bochum. Die Wahlplakate waren in zahlreichen Städten in NRW zu sehen, so auch in Lünen.
Das OVG unterstreicht in seiner Bestätigung des Verbots die Sichtweise des VG Gelsenkirchen, dass der „Inhalt des Plakats dazu geeignet ist, den Eindruck einer Bedrohung der insbesondere in Deutschland lebenden jüdischen Bevölkerung zu erwecken“. Das OVG wertete die auf dem Plakat verwendete Formulierung „Israel ist unser Unglück“ als eine bloße Abwandlung der in der NS-Zeit propagierten Hassparole „Juden sind unser Unglück“. „Damit dürfte es sich nicht lediglich um eine Kritik am Staat Israel und dessen Politik handeln, sondern um eine gegen die jüdische Bevölkerung als solche gerichtete Aussage“, so das Gericht.
„Ankündigung von und Bereitschaft zur Selbstjustiz“
Zu dem zweiten Plakat mit der Aufschrift „Wir hängen nicht nur Plakate“ erklärte das OVG: „Sei es für sich genommen, sei es in einer Gesamtbetrachtung mit dem anderen (...) Wahlplakat. Sollte es überhaupt als (...) geschützte Meinungsäußerung zu qualifizieren sein, ist es als Kundgabe der Gewaltbereitschaft oder auch als Ankündigung von und Bereitschaft zur Selbstjustiz zu verstehen. Der optisch in den Hintergrund tretende Zusatz ‚Wir kleben auch Aufkleber‘ stellt diese Lesart nicht in Frage.“
Stadt: Schon im April rechtlich überprüft
Die Stadt Lünen hatte die Plakate bereits Ende April rechtlich überprüfen lassen. Weil das Ergebnis nicht eindeutig nahe gelegt habe, dass die Plakate nicht zulässig seien, habe sich der Verwaltungsvorstand darauf verständigt, nicht zu riskieren, über einen eventuellen Rechtsstreit der betroffenen Partei in Lünen eine Plattform zu liefern. Bürgermeister Jürgen Kleine-Frauns sagte am Wahlsonntag laut Pressemitteilung: „Deswegen sind wir jetzt natürlich froh über die Entscheidung des Obergerichts, die uns Sicherheit gegeben hat. Dass wir in Lünen keinen Antisemitismus aufkommen lassen dürfen, muss selbstverständlich sein und ist eine permanente Aufgabe, der sich in Lünen alle Politiker der im Rat vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften stellen.“