Ausgangssperre im Kreis Unna ab Montag
Schärfere Regeln
Der Kreis Unna führt eine Ausgangssperre abends von 21 bis 5 Uhr ein. Die neuen Regeln sollen ab Montag gelten. Die zunächst geplante Kontaktsperre kommt nicht.

Von Montag, 19. April, an gilt im Kreis Unna eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. © picture alliance/dpa (Symbolbild)
Der Kreis Unna hat am Samstag eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht – erstmals wird es eine Ausgangssperre in den Abend- und Nachtstunden von 21 bis 5 Uhr geben. Die neue Regelung tritt am Montag, 19. April, in Kraft. Das geht aus einer Sonderausgabe des Amtsblatts hervor. Begründet werden die schärferen Maßnahmen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200.
Ausgangssperre ab Montag, 19. April
Die ursprünglich angekündigte, mildere Regelung mit einer Kontaktsperre kommt nicht. Die Ausgangssperre heißt, dass sich Bürger in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur noch in Ausnahmefällen außerhalb ihrer Wohnung oder Unterkunft oder ihres Grundstücks aufhalten dürfen. Triftige Gründe sind laut der neuen Allgemeinverfügung:
- Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Besuch zulässiger Versammlungen oder Veranstaltungen, eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen
- Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
- Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,
- Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen
- Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich
- Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
- unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden
- sonstige vergleichbar gewichtige Gründe
Kontaktbeschränkungen werden auf Privaträume ausgeweitet
Die Regeln der Corona-Schutzverordnung NRW für Treffen im öffentlichen Raum gelten nun im Kreis Unna auch in privaten Haushalten. Danach sind Zusammentreffen im öffentlichen und privaten Raum nur gestattet, wenn
- die Personen eines Hausstandes mit höchstens einer Person aus einem anderen Hausstand zusammentreffen oder
- beim Zusammentreffen von Personen eines Hausstandes mit mehreren Personen aus einem anderen Hausstand die Gesamtzahl von höchstens fünf Personen nicht überschritten wird.
- Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden bei der Berechnung der Personenzahl nicht mitgezählt. Weiterhin gelten Paare unabhängig von den Wohnverhältnissen lediglich als ein Hausstand.
Kindergärten im eingeschränkten Pandemiebetrieb
Ursprünglich wollte der Kreis Unna die Kitas ab Montag so weit schließen, dass nur noch Berufstätige aus sogenannten systemrelevanten Bereichen ihre Kinder betreuen lassen können. So weit kommt es aber nicht. „Im eingeschränkten Pandemiebetrieb wird dringend an die Eltern appelliert, die Angebote der
Kindertagesbetreuung nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist“, heißt es in der Allgemeinverfügung. Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet.
Schulen bleiben geschlossen
Für die Schulen im Kreis Unna ändert sich durch die neue Allgemeinverfügung nichts. Sie bleiben geschlossen, bis auf die bekannten Ausnahmen wie Notbetreuung und Unterricht für Abschlussklassen nach dem Wechselmodell. In NRW dürfen nur diejenigen Schulen ab Montag mit allen Schulen in den Wechselunterricht gehen, die in Kreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 200 liegen.