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Angeblich günstige Angebote im Handyshop können teure Falle werden
Verbraucher-Tipp
Telefonshops locken Kunden mit angeblich attraktiven Angeboten in ihre Läden. Aber am Ende kann sich ein solches Angebot als teurer Spaß herausstellen, warnt die Verbraucherberatung Lünen.
Höhere Übertragungsrate, mehr Datenvolumen, Partnerkarte inklusive – die Telefonshops locken Kunden mit einer Vielzahl unterschiedlicher Angebote. „Damit Ratsuchende eine Chance haben, in dem Gewirr von Kosten, Extras und Tarifen einen für sie passenden Handyvertrag zu finden, sind Shopbetreiber verpflichtet, Kunden über die wichtigsten Details per Produktinformationsblatt vor einem Vertragsabschluss zu informieren“, erklärt Jutta Gülzow, Leiterin der Lüner Verbraucherberatung. Welche Fallen es gibt und wie man sie umgeht, erklärt sie in Fragen und Antworten.
? Bekommen Verbraucher immer die vorgeschriebenen Informationen ausgehändigt?
„Wie uns Verbraucher berichten, wird diese Vorgabe nur selten eingehalten,“ sagt Jutta Gülzow. Häufig werden Kunden sogar dazu aufgefordert, den Vertragsabschluss digital auf einem Signpad zu bestätigen, ohne nochmals darüber aufgeklärt zu werden, welche Variante sie denn nun da gerade abschließen. Wenn dann ein paar Wochen später die erste Monatsgebühr abgebucht wird, ist der Schock groß.
? Warum sind Produktionsblätter so wichtig?
Die Übersicht enthält die wesentlichen Angaben, die Telefon-, TV- und Internetverträge transparent und miteinander vergleichbar machen. Dazu gehören unter anderem Name des Tarifs, die darin enthaltenen Zugangsdienste, die Vertragslaufzeit, Infos zur Kündigung und Verlängerung des Vertrags, die Datenübertragungsraten in Mbit/s, das Datenvolumen und Informationen zur Drosselung, Preise sowie Name und die ladungsfähige Adresse des Anbieters. Mit Hilfe des Produktinformationsblattes soll sichergestellt werden, dass Kunden die wichtigsten Vertragsdetails auf einen Blick erhalten und mit Angeboten anderer Unternehmen vergleichen können.
- Terminvereinbarung unter Tel. (02306) 301 3801 oder über das Kontaktformular im Internet www.verbraucherzentrale.nrw/luenen.
- Parallel besteht weiter die Möglichkeit einer Erstberatung telefonisch oder schriftlich, um Probleme direkt und schnell zu lösen.
- Sprechzeiten per Telefon sind Mo, Mi, Don und Fr von 9 bis 13 Uhr, Mo und Don 13.30 bis 17 Uhr und Mi 14 bis 18 Uhr.
- Persönliche Termine mit Maske und Abstand können telefonisch vereinbart werden.
? Wann muss dieses Infoblatt ausgehändigt werden?
Dieses Blatt muss grundsätzlich für alle Verträge bereitgestellt werden, die einen Zugang zum Internet ermöglichen. Weist der Verkäufer während des Verkaufsgesprächs nicht auf das Produktinformationsblatt hin, sollten Kunden gezielt danach fragen und um einen Ausdruck bitten. Falls sich der Händler weigert, verstößt er damit gegen seine gesetzliche Informationspflicht. Kunden sollten in einem solchen Fall besser nach einem Shop Ausschau halten, der seinen Servicepflichten nachkommt.

Genügend Abstand und eine Plexiglasscheibe als Schutz - so finden persönliche Beratungen statt, wie hier die Beraterinnen Jutta Gülzow (l.) und Corinna Prior demonstrieren. © Verbraucherberatung
? Was sollte man beachten, bevor man einen Vertrag unterschreibt?
Die Informationen des Produktinformationsblatts müssen im Vertrag deutlich ins Auge stechen. Wichtig ist, dass die Auskünfte darin mit den Angaben im Vertrag übereinstimmen und Sonderkonditionen im Vertrag schriftlich ergänzt werden. Kunden sollten auch prüfen, ob sich mündliche Zusagen des Verkäufers exakt im Vertrag wiederfinden. Vor der Zustimmung zu einem Vertrag sollten Kunden alle für den Vertrag relevanten Unterlagen zur Kenntnis nehmen können. Dazu gehören neben dem Vertragsformular auch noch die Leistungsbeschreibung, das Preisverzeichnis, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und eben auch das Produktinformationsblatt. Die Unterlagen sollten am besten zu Hause abgeheftet werden.
? Kann man den Vertrag anschließend widerrufen?
Im Gegensatz zum Internet können im Handyshop abgeschlossene Verträge in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Mögliche Ausnahme: Wenn mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags etwa zusätzlich ein vergünstigtes Handy oder ein Tablet erworben wird.
? Wann kann man einen solchen Vertrag noch anfechten?
Wer es sich zu Hause anders überlegt, ist zunächst an den Vertrag gebunden. Hat man Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist, oder stellen sie im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist: Dann sollten Betroffene rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, außerordentlich gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Beate Rottgardt, 1963 in Frankfurt am Main geboren, ist seit 1972 Lünerin. Nach dem Volontariat wurde sie 1987 Redakteurin in Lünen. Schule, Senioren, Kultur sind die Themen, die ihr am Herzen liegen. Genauso wie Begegnungen mit Menschen.
