14 Vorstrafen und Hafterfahrungen: Immer wieder bescherten der Mann aus Lünen und seine Taten der Justiz in der Vergangenheit reichlich Arbeit. Laufende Bewährung und Führungsaufsicht nach einer verbüßten Haftstrafe taten ihr Übriges. Ein Umdenken schien bei dem 34-Jährigen in weiter Ferne. Vielmehr trat er erneut in Erscheinung - und das gleich mehrfach.
Am Morgen des 28. April vergangenen Jahres war er mit einem unversicherten E-Scooter auf der Sedanstraße unterwegs. Keine Woche später wurde er bei einer Autofahrt in Dortmund erwischt - ohne Führerschein und mit geklauten Kennzeichen. Darüber hinaus war es ihm im Rahmen der Führungsaufsicht untersagt, Alkohol oder Drogen zu konsumieren. Eine Urinprobe im Juni 2022 wies allerdings Cannabis-Spuren auf.
Dieser Verstoß gegen Weisungen, Urkundenfälschung in Form der geklauten Kennzeichen am Auto sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz brachten ihn jetzt im Amtsgericht auf die Anklagebank. Er verblüffte - im positiven Sinne.
„Ist alles so richtig“, nickte er die drei Vorwürfe regelrecht ab. Sein Verteidiger ergriff das Wort und erklärte, der Lüner sei in der letzten Haft in sich gegangen und wolle einen Schlussstrich unter seine kriminelle Karriere ziehen. Gegenüber der Bewährungshelferin, die ihn auch hinsichtlich der Führungsaufsicht betreut, wolle er sich künftig kooperativ zeigen. Auch habe er sich um einen Job gekümmert.
Der Angeklagte selbst lüftete im weiteren Verlauf das Geheimnis, was sein Umdenken bewirkte. Im vergangenen Herbst sei er Vater geworden und das habe alles geändert. „Ich bin jetzt nicht mehr nur für mich verantwortlich. Ich möchte meinen Sohn aufwachsen sehen.“ Und, der Junge solle später nicht den gleichen Weg wie er einschlagen. Auch habe er seit dessen Geburt nichts mehr mit Drogen zu tun.
Geldbuße und Haft auf Bewährung
Die Einsicht kam im letzten Moment und sorgte dafür, dass der 34-Jährige tatsächlich mit sechs Monaten Haft auf Bewährung und 500 Euro Geldbuße zugunsten des Hilfsvereins Lünen eine buchstäblich allerletzte Chance erhielt, die er auch umgehend akzeptierte.
Richter Ulrich Oehrle betonte in der Urteilsbegründung, dass er den Eindruck habe, dass bei dem Lüner wirklich der Groschen gefallen sei. Sein offenes Geständnis sei positiv zu bewerten. Er habe glaubhafte Einsicht gezeigt und insgesamt einen guten Eindruck vor Gericht gemacht.
Zweifel ließ der erfahrene Richter nicht aufkommen. Er warnte den Verurteilten eindringlich vor den Folgen neuer Straftaten oder Verstöße gegen die Auflagen. „Das ist ein sehr, sehr mildes Urteil gewesen. Da sind Sie gut bei weggekommen. Das ist wirklich Ihre letzte Chance. Das muss jetzt laufen mit Ihnen“, so der Appell von Richter Ulrich Oehrle.
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