
Daniele Fiege ist Vorstandschefin des Stadtbetriebs Abwasserbeseitigung Lünen. © SAL
Abwassergebühren: Lüner können mit Rückzahlungen rechnen
Verbraucher in Lünen
Das Oberverwaltungsgericht in NRW urteilte, dass die Abwassergebühren zuletzt zu hoch berechnet wurden. Daher werden die Beiträge nun sinken – das hat auch Auswirkungen für Bürger in Lünen.
In Zeiten von Inflation und steigenden Energiepreisen kommt diese Nachricht wie gerufen für die Lünerinnen und Lüner: Im Frühjahr kommenden Jahres bekommen sie vom Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung (SAL) Geld zurück. Der Grund: Die Abwassergebühren sinken, und das bekommen die Bürgerinnen und Bürger auch sofort zu spüren.
„Bei uns gibt es immer am Anfang des Jahres einen Vorauszahlungsbescheid für das laufende Jahr. Da wir im Anschluss an das OVG-Urteil unsere Gebühren direkt anpassen, können Lünerinnen und Lüner mit Rückzahlungen rechnen, wenn sie ihren Gebührenbescheid im Februar oder März 2023 für das aktuelle Jahr bekommen“, sagt Daniela Fiege, Vorstandschefin der SAL.
Urteil hat Folgen für Lünen
Anlass für die Neuberechnungen ist das Urteil eines Musterverfahrens im Mai dieses Jahres: Der 9. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) entschied in einem Verfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick, dass die Stadt zu hohe Abwassergebühren berechnet hatte – und zwar um rund 18 Prozent.
Die Richter stellten klar, dass bei den Berechnungen der Gebühren – und damit den anfallenden Kosten für den Betrieb der Abwasser-Kanäle – mit einem zu hohen Zinssatz gearbeitet und der Inflationsausgleich doppelt berechnet worden sei. Das Urteil hat nun Folgen für ganz NRW – und damit auch für Lünen.

Ein Urteil des NRW-Oberverwaltungsgerichts im Mai dieses Jahres hat zur Folge, dass in vielen Städten die Abwassergebühren gesenkt werden. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
„Wie genau die Gebühren sinken werden, ist noch unklar. Fest steht: Die Beiträge werden deutlich zurückgehen. Beim Regenwasser kann man von Zahlen im zweistelligen Bereich pro Quadratmeter ausgehen“, kündigt Fiege an.
„Utopischer Zinssatz“
Der Rückgang der Gebühren hängt damit zusammen, dass bei den Berechnungen der Summe mit einem zu hohen Zinssatz gearbeitet wurde. Aktuell wird hier für Lünen der Wert von 5,1 Prozent angewendet. Das sei „utopisch“, sagt die Geschäftsführerin.
Die nächsten Schritte stehen nun im September und Oktober an. Dann kommt der Verwaltungsrat zusammen. Zunächst wird die Kalkulation mit den neuen Gebührensätzen vorgestellt. In einer späteren Sitzung wird der genaue Wert dann beschlossen. Im Februar oder März 2023 kommen die Bescheide dann per Post.
Darüber hinaus stellt Fiege klar, dass die SAL keinen Profit erzielt. „In Gebührenbescheiden taucht zwar ein jährlicher Gewinn auf, aber das ist kein Realwert, sondern nur ein Wert, der in den Bilanzen auftaucht. Unsere Kalkulationen sind grundsätzlich auf plus/minus Null ausgelegt.“
Gebürtiger Brandenburger. Hat Evangelische Theologie studiert. Wollte aber schon von klein auf Journalist werden, weil er stets neugierig war und nervige Fragen stellte. Arbeitet gern an verbrauchernahen Themen, damit die Leute da draußen besser informiert sind.
