Ab November: Anmeldungen starten für künftige i-Dötzchen in Lünen

Stadtverwaltung

Die Anmeldungen für Schulanfänger im Schuljahr 2022/2023 sind vom 8. bis 12. November. Eltern in Lünen können die Schule frei wählen. Zu - oder Absagen erhalten sie aber erst Anfang 2022.

Lünen

27.10.2021, 15:05 Uhr / Lesedauer: 2 min
Die Anmeldungen für die künftigen I-Dötzchen starten ab 8. November in Lünen.

Die Anmeldungen für die künftigen I-Dötzchen starten ab 8. November in Lünen. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

In der Woche vom 8. November bis zum 12. November finden die Anmeldungen für die Schulanfänger im Schuljahr 2022/2023 statt. Darauf macht die Stadtverwaltung Lünen aufmerksam. Schulpflichtig werden Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2016 geboren worden sind. Auf Antrag können auch jüngere Kinder eingeschult werden, sofern sie schulfähig sind.

Bereits vor den Herbstferien haben die Eltern einen Brief vom Team Schule und Sport der Stadt erhalten. Darin sind sie gebeten worden, mit der gewünschten Schule einen Termin zu vereinbaren. Ein entsprechendes Informationsblatt mit den genauen Anmeldezeiten der einzelnen Schulen liegt dem Brief an die Eltern bei.

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Persönliche Anmeldung empfohlen

Zur Schulanmeldung muss die Geburtsurkunde des Kindes und der Impfausweis (Masernimpfung) mitgebracht werden. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern benötigt die Schule bei der Anmeldung auch einen beglaubigten Nachweis über das elterliche Sorgerecht. Es wird empfohlen, das Kind zur Anmeldung mitzubringen. So erhalten die Kinder bereits vor der Einschulung den ersten Kontakt zur Grundschule. Die persönliche Anmeldung bietet den Eltern auch die Gelegenheit, Fragen direkt mit der Schulleitung zu klären.

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Grundsätzlich gilt: Eltern können die Grundschule für ihr Kind frei wählen. Mit der Anmeldung ist allerdings noch keine verbindliche Zusage der Schule auf einen festen Platz verbunden. Die Größe der Eingangsklassen und auch die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen muss Anfang 2022 durch den Ausschuss für Bildung und Sport beschlossen werden. Erst danach können die Schulen verbindliche Zusagen bzw. Absagen versenden.

Sonderfall bei Schulen mit Teilstandorten

Bei Schulen mit Teilstandorten (Osterfeldschule, Overbergschule und Schule Am Lüserbach) ist zu beachten, dass Haupt- und Teilstandort als eine Schule anzusehen ist. Die Zuteilung zu einem Standort wird durch die Schulleitung vorgenommen.

Eltern, die keine Einladung erhalten haben, sollten sich bei der Grundschule ihrer Wahl und bei Daniel Arnold von der Schulverwaltung melden. Auch bei Fragen oder für weitere Informationen können sich die Eltern an die gewünschte Grundschule oder an das Team Schule und Sport, Daniel Arnold, Telefon 02306 104-1734 (E-Mail: daniel.arnold.31@luenen.de) wenden.